Das Bundeamt für Logistik und Mobilität (BALM) weist darauf hin: Die Frist für die Antragstellung läuft regulär vom 4. August bis zum 1. September 2025. Alle relevanten Unterlagen stehen bereits seit mindestens zwei Wochen vor dem Start im BALM-Antragsportal bereit.
Das Förderprogramm erfreut sich laut Bundesamt seit Jahren großer Beliebtheit. Angesichts wachsender Anforderungen an Investitionen in Umwelt- und Sicherheitsmaßnahmen hat das BALM alle verfügbaren Spielräume genutzt, um den Förderstart 2025 fristgerecht umzusetzen.
Überarbeiteter Maßnahmenkatalog
Der Start der Förderperiode 2025 stand, wie das BALM im Mai 2025 meldete, zunächst unter Vorbehalt, da der Bundeshaushalt noch nicht abschließend beschlossen war und eine neue Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen hatte.
Laut BALM wurde zudem der Maßnahmenkatalog überarbeitet, um gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen auszuschließen und neue Anforderungen zu berücksichtigen – etwa im Bereich Sicherheitstechnik und nachhaltige Fahrzeugtechnologien. Eine Übersicht der Änderungen der Fördermaßnahmen 2024/2025 finden Sie hier sowie den vollständigen Maßnahmenüberblick 2025.
Die Anmeldung kann ab dem 4. August über das eService Portal abgewickelt werden.