„Kostenlose Vorprüfung“, dieser oder ähnliche Hinweise finden sich auf einigen Webseiten von Anwaltskanzleien. Gegen eine unverbindliche Ersteinschätzung von rechtlichen Problemfällen spricht weder für Unternehmen noch für Verbraucher etwas. Allerdings sollte man dabei auf einige Punkte achten, denn der Teufel kann im Detail stecken, wie Rechtsanwalt Axel Salzmann im aktuellen Rechtsblog der VerkehrsRundschau an einem Beispiel ausführt.
Typischer Ablauf einer kostenlosen Vorprüfung
Oft folgt auf die Zusendung erster Daten durch Unternehmer oder Verbraucher ein erstes Telefonat zur Vorabklärung. Bei diesem wird der Fall dann abstrakt erörtert.
Damit die Kanzlei den Fall genauer bewerten kann, braucht sie aber genauere Informationen, so Salzmann. Dafür muss ein Mandatsvertrag geschlossen werden.
Mandatsvertrag mit möglichen Kostenfolgen
Entscheidend ist, was in diesem Mandatsvertrag steht, erklärt Salzmann weiter. Bevor das Unternehmen den Vertrag unterschreibt, sollte es also genau prüfen, ob und wann die Kanzlei beziehungsweise der Anwalt kostenpflichtig tätig wird.
Denn gewisse Formulierungen erlauben dem Anwalt, nach der Vorprüfung tätig zu werden, so dass dann Kosten entstehen. Eine Checkliste könne hier helfen, verschiedene Details genauer unter die Lupe zu nehmen, hebt Salzmann unter anderem hervor.
Weiterführende Informationen im Rechtsblog
Abonnenten erfahren im Profiportal VRplus:
- Wie man als Transport- und Logistikunternehmen vorgehen sollte, um böse Überraschungen zu vermeiden,
- welche Fragen man gegenchecken sollte,
- was es sonst noch zu beachten gibt, sowie
- wie ein Urteil zum Thema „irreführende Werbung“ im Zusammenhang mit dem Thema entschieden hat.
Auf VRplus können Abonnenten den Blog direkt frei lesen.