Fallstricke in Transportaufträgen: Worauf Spediteure achten sollten

05.12.2025 17:41 Uhr | Lesezeit: 1 min
Zwei Personen schütteln sich in einer Lagerhalle die Hände, einer hält ein Klemmbrett unter dem Arm
Klauseln in Transportaufträgen und AGB sollten Subunternehmer – egal ob Frachtführer oder Spediteur – genau prüfen. Sie können widersprüchlich oder missbräuchlich und damit unwirksam sein (Symbolblid)
© Foto: skynesher/Getty Images

In Transportaufträgen oder AGB können unwirksame Klauseln enthalten sein. Rechtsanwalt Axel Salzmann rät im Rechtsblog der VerkehrsRundschau, Verträge genau zu prüfen. So lassen sich Nachteile vermeiden.

Widersprüchliche und missbräuchliche Klauseln aus AGB und Frachtverträgen können Subunternehmen – egal ob Spediteur oder Frachtführer benachteiligen. Dabei sind Klauseln, die einseitige Vorteile verschaffen oder Risiken verlagern, unzulässig, wie Rechtsanwalt Axel Salzmann im Rechtsblog der VerkehrsRundschau erläutert. Denn auch die berechtigten Interessen des Vertragspartners sind zu wahren.

Bevor also ein Spediteur einen Transportauftrag abschließt, sollte er genau prüfen, ob unwirksame Klauseln dabei sind und diesen schriftlich widersprechen, rät der Anwalt unter anderem.

Standgeldvereinbarung und Zahlungsziele: Unangenehme Folgen bei Anwendung unwirksamer Klauseln

Im Blog nennt er verschiedene typische Beispiele für unwirksame Klauseln in Transportaufträgen. Das betrifft unter anderem Themen wie Dokumentenübermittlung oder Standgeldvereinbarungen sowie Zahlungsziele und Vertragstrafen.

Die Warnung des Anwalts: Es könnte zum Beispiel eine Bedingung im Vertrag stehen, die festlegt, dass ein Zahlungsziel nur bei elektronischem Rechnungseingang beginnt. Obwohl diese unwirksam ist, könnte sie bei einer Anwendung zu größeren Liquiditätsengpässen beim Subunternehmer führen.

Handlungsempfehlung für Spediteure und Frachtführer

Was Spediteure und Frachtführer vor Vertragsabschluss grundsätzlich prüfen sollten, sowie Handlungsempfehlungen und weitere Beispielbedingungen finden Abonnenten im Profiportal VRplus, wo sie den Rechtblog frei lesen können.


Weitere Informationen zu AGB und Vertragsrecht




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