Ladeinfrastruktur: EU-Kommission genehmigt deutsches Förderprogramm

17.12.2025 16:14 Uhr | Lesezeit: 3 min
Schild vor blauem Himmel für Schnellladesäule an einer Straße für E-Fahrzeuge zum Aufladen von Batterien
Die Förderung soll den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur entlang der Autobahnen ermöglichen
© Foto: Ewa Leon-stock.adobe.com

Deutschland darf den Ausbau von Lkw-Ladepunkten entlang der Autobahnen mit 1,6 Milliarden fördern, nachdem die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat.

Die EU-Kommission hat ein deutsches Förderprogramm in Höhe von bis zu 1,6 Milliarden Euro für den Aufbau von Schnellladestationen für Elektro-Lkw genehmigt. Die Maßnahme sieht vor, dass bis zu 1410 Ladepunkte für elektrische Nutzfahrzeuge an mehr als 120 unbewirtschafteten Rastplätzen entlang deutscher Autobahnen installiert werden. Das Programm wird von der Autobahn GmbH des Bundes verwaltet. Nach Angaben der nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur gibt es derzeit in Deutschland rund 250 öffentliche Lkw-Ladepunkte.

Geplant ist eine Ladeinfrastrukturgebühr

Das Förderprogramm soll den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur entlang der Autobahnen ermöglichen. Die Förderung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen und wiederkehrenden Zahlungen, die einen Teil der Bau- und Betriebskosten decken. Die Betreiber werden in einem Ausschreibungsverfahren ausgewählt. Vorgesehen ist zudem eine Ladeinfrastrukturgebühr, die im Preis für die Nutzung enthalten sein und von den Betreibern an den Bund zurückgezahlt werden soll. Die Höhe wird weitgehend durch das Ausschreibungsverfahren bestimmt und alle zwei Jahre überprüft.

Bisher nur wenige Elektro-Lkw auf den Straßen

Bislang sind Elektro-Lkw in Deutschland noch wenig verbreitet. Im April 2025 waren den Angaben der EU-Kommission zufolge nur 0,37 Prozent der zugelassenen Schwerlastfahrzeuge elektrisch betrieben. Als Hüterin des Wettbewerbs in der EU prüft die Europäische Kommission, ob staatliche Beihilfen verzerrend in den Markt eingreifen. Sie kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben Deutschlands mit EU-Recht im Einklang ist.


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