Zweifel an der AU: Was Arbeitgeber beachten müssen
Ist ein Arbeitnehmer ernsthaft erkrankt, hat er Recht auf Entgeltfortzahlung. Was aber, wenn der Verdacht entsteht, dass er die Krankheit nur vortäuscht?
Blaumacher verursachen Unternehmen hohe Kosten und organisatorische Probleme, doch rechtlich sind die Hürden für Sanktionen hoch. Nur wenn Arbeitgeber begründete Zweifel an einer Krankschreibung belegen können, kommen Abmahnung, Kündigung oder der Stopp der Entgeltfortzahlung in Betracht. Ein aktueller Fall aus der Logistik zeigt, dass selbst auffälliges Verhalten wie die Teilnahme an Veranstaltungen während einer Krankschreibung den Beweiswert einer AU nicht zwingend erschüttert. Gerichte verlangen klare medizinische oder tatsächliche Hinweise auf eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit. Unternehmen können jedoch Verdachtsmomente sammeln, den Medizinischen Dienst einschalten, frühzeitig den Betriebsrat beteiligen oder Detektive beauftragen. Entscheidend bleibt eine sorgfältige Dokumentation und eine professionelle Kommunikation, um wirksam gegen Missbrauch vorzugehen.