Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld bleibt auf 24 Monate verlängert. Dazu beschloss das Bundeskabinett eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Regulär ist eine Bezugsdauer von längstens zwölf Monaten vorgesehen. Eine aktuell bereits geltende längere Bezugsdauer läuft am 31. Dezember 2025 aus, die nun beschlossene erneute Verlängerung gilt für ein Jahr. Die Verlängerung gebe den Betrieben „in Anbetracht derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken“ Planungssicherheit, sagte Bas. Gerade exportorientierte Branchen stünden derzeit unter Druck, wie es in der Verordnung heißt. Die Regierung fürchtet ohne Verlängerung einen „erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben“, wie es in der Verordnung heißt.
Zuletzt Rückgang bei Kurzarbeit
Die Kurzarbeit war zuletzt leicht zurückgegangen. Nach der November-Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurde vom 1. bis 24. November für 34.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit neu angezeigt – ob dies dann in Anspruch genommen wird, klärt sich erst später. Im Vergleichszeitraum im September war für 36.000 Menschen Kurzarbeit angezeigt worden. Insgesamt wird für rund 200.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das Bundesministerium rechnet mit Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit von schätzungsweise 180 Millionen Euro, zu einem großen Teil 2026, teils noch im Jahr darauf.
Kurzarbeit für Weiterbildung nutzen
Die Zeit der Kurzarbeit „kann und sollte“ für Weiterbildung genutzt werden, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius. Gerade angesichts der fortschreitenden Digitalisierung mache Qualifizierung fit für die Zukunft. Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten in einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten müssten. Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit soll Arbeitgeber bei den Kosten entlasten.