Brüssel. Die EU-Mitgliedsländer haben sich am Dienstag auf einer EU-Ratstagung für allgemeine Angelegenheiten auf ihre Position für die Neugestaltung des Digi-Tachos festgelegt. Dabei zeichnen sich Konflikte mit dem EU-Parlament ab, da die Festlegungen der Mitgliedsländer in einigen Punkten von dem abweichen, was im Parlament bislang beschlossen wurde. Hier hat allerdings erst der federführende Verkehrsausschuss über die neuen Regeln abgestimmt, das Votum des Plenums wird nächste Woche erwartet.
Große Unterschiede bestehen beim Zeitplan der Einführung des neuen Digi-Tachos. Nach der genauen Festlegung der technischen Gestaltung wollen die Mitgliedsländer den Unternehmen 40 Monate Zeit lassen, bevor der Einbau der neuen Tachographen in erstmals zugelassenen Fahrzeuge verpflichtend werden soll. Die EU-Abgeordneten fordern zurzeit die Ausstattung von Neufahrzeugen nach 24 Monaten. Ab 2020 sollen dann alle auf EU-Straßen fahrende LKW mit dem neuen Digi-Tacho ausgerüstet sein. Die EU-Minister setzen für ältere Fahrzeuge keinen Zwang zum neuen Digi-Tacho fest.
Fernabfrage von Daten
Die satellitenunterstützte Fernabfrage von bestimmten Daten für Kontrollen während der Fahrt des LKW soll laut EU-Ministern zwar möglich sein. Allerdings wollen sie sich nicht dazu verpflichten, ihre Behörden mit dem nötigen Material zur Fernabfrage auszustatten. Die EU-Verkehrspolitiker fordern das in ihrem Beschluss.
Auch bei den Ausnahmen von der Tachographen-Pflicht bestehen Unterschiede. Die Mitgliedsländer einigten sich im Kompromiss darauf, Unternehmen von der verpflichtenden Nutzung des Tachographen zu befreien, wenn sich Fahrzeuge nicht weiter als100 Kilometervom Firmensitz entfernen. Zurzeit gilt die Ausnahme bis zu einem Radius von 50 Kilometern, die EU-Abgeordneten fordern mehrheitlich150 Kilometer. Deutschland hatte auch im Ministerrat150 Kilometergefordert, deutsche Abgeordnete im Verkehrsausschuss bis zu250 Kilometer.
Fahrerkarte und Führerschein sollen getrennt bleiben
Einig sind sich Rat und Parlament zurzeit mit der Auffassung, dass die Fahrerkarte und der Führerschein erstmal nicht in einem Dokument zusammengefasst werden sollen. Das hatte die EU-Kommission vorgeschlagen. Die Behörde solle zunächst Tests durchführen um herauszufinden, wie praktikabel eine solche Zusammenlegung sei, meinen beide gesetzgebende Institutionen.
Eine neue Idee bringen die EU-Minister für Fahrer ins Spiel, die ihren Wohn- und/oder Firmensitz nicht in einem EU-Land haben. Ihnen soll eine auf 185 Tage begrenzte Fahrerkarte ausgestellt werden können, wenn sie für ein Unternehmen in der EU fahren. (kw)