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Auch für Lkw: Masterplan für Ladeinfrastruktur vorgestellt

11.07.2022 10:49 Uhr | Lesezeit: 3 min
Auch für Lkw: Masterplan für Ladeinfrastruktur vorgestellt
E-Lkw benötigen eine spezifische Ladeinfrastruktur mit besonders hohen Ladeleistungen (Symbolbild)
© Foto: Daimler Truck

Das Bundesverkehrsministerium hat einen Entwurf des Masterplan Ladeinfrastruktur II vorgestellt, der auch den Ladeinfrastrukturausbau für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge beinhaltet

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Ziel des Masterplans ist eine Gesamtstrategie für den Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur. Der Entwurf geht nun an Länder, Kommunen, Verbände und Unternehmen, um mit diesen die verschiedenen Maßnahmen zu erörtern, wie das Ministerium weiter mitteilt.

„Der Masterplan gibt den Takt für die Aktivitäten der Bundesregierung vor. Mit dem neuen Masterplan haben wir eine zukunftsweisende Grundlage, damit der beschleunigte Ladeinfrastrukturaufbau für Pkw und Lkw gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Industrie gelingt“, so Volker Wissing, Bundesverkehrsminister.

Maßnahmenplan auch für E-Lkw: Mehr als nur Förderung

Dabei greift der Masterplan verschiedene Maßnahmen auf, um den Ausbau voranzutreiben. So soll zum Beispiel eine interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa) entstehen, in die auch Akteure aus Privatwirtschaft, Ländern und Kommen mit eingebunden werden sollen.

Auf Basis der Bewertung der bisherigen Förderprogramme soll das Bundesverkehrsministerium außerdem bis Q1 2023 ein Konzept entwickeln, dass den Ausbau von Lkw-Ladeinfrastruktur auf Betriebsgeländen, an Umschlagpunkten, in Gewerbegebieten und an Lade-Hubs zielgenau und schnell finanziell unterstützen soll.

Ein weiterer Punkt ist der Aufbau eines Ladenetzes E-Lkw. Diese brauchen eine spezifische Ladeinfrastruktur mit besonders hohen Ladeleistungen. Neben einer Bedarfsanalyse wird das Ministerium ab 2023 die Errichtung eines initialen Ladenetzes ausschreiben.

Für die Bedarfsermittlung der Lkw-Ladeinfrastruktur sollen anonymisierte Mautdaten eingesetzt werden. Bis Ende 2023 sollen zudem die Ladeinfrastrukturbedarfe für Lkw auf Rastplätzen ermittelt werden.

Zudem gelte es, mehr Flächen verfügbar zu machen, so der Entwurf. Für das Laden von E-Lkw sei das Problem der Flächenverfügbarkeit und des Netzanschlusses noch gravierender und müsse daher frühzeitig bei der Planung berücksichtigt werden. Neben der Prüfung bundeseigener Flächen gilt es demnach auch ein Konzept für die Deckung des Flächenbedarfs entlang der Autobahnen zu entwickeln.

Ein weiteres Ziel ist es, dass sich alle relevanten Akteure bis 2023 auf ein einheitliches Bezahlsystem einigen. Auch technische Standards und Musterlayouts für das Anordnen der Ladeinfrastruktur gelte es zu entwickeln, heißt es in dem Entwurf.

Ausbau auf EU-Ebene mitdenken

Daneben will sich das Ministerium für einen abgestimmten Fahrplan auf EU-Ebene einsetzen, um den Aufbau der Ladeinfrastruktur für E-Lkw und E-Fernbusse voranzutreiben, insbesondere mit den Nachbarländern. Dafür will es sich für einen Wissens- und Erfahrungsaustausch einsetzen.

Außerdem sei es wichtig, bei allen Maßnahmen, die den Aufbau einer Infrastruktur unterstützen, die spezifischen Anforderungen von leichten Nutzfahrzeugen zu berücksichtigen, heißt es in dem Entwurf.

Um den Aufbau der Ladeinfrastruktur ganz allgemein zu erleichtern, sind zudem einer Reihe rechtlicher Maßnahmen geplant. Hierzu gehören etwa die Fragen, wie das nächtliche Laden auf Supermarktplätzen rechtssicher ausgestaltet und wie der Einbau in Gebäuden vereinfacht werden kann.  (mwi)

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