Regierung plant Jobwechsel auf Probe

17.07.2026 13:32 Uhr | Lesezeit: 3 min
Handschlag im Hintergrund, im Vordergrund Symbole in Kacheln für automatisierte Logistikprozesse, Zukunftsstrategien, Wirtschaftswachstum, Künstliche Intelligenz und Fachkräfte (unter anderem Roboterhand mit Glühbirne, in der eine grüne Pflanze wächst, We
Symbolbild: Neue Job-Erprobung soll Fachkräfte mobilisieren
© Foto: Tony Studio/iStock / Getty Images Plus

Beschäftigte sollen neue Jobs künftig mehrere Wochen testen können. Die Bundesregierung will damit Fachkräftewechsel erleichtern.

Regierung plant Jobwechsel auf Probe

Beschäftigte sollen künftig leichter einen neuen Arbeitgeber kennenlernen können, ohne ihren bestehenden Arbeitsvertrag aufgeben zu müssen. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas beschlossen, der eine sogenannte Job-to-Job-Erprobung vorsieht.

Damit reagiert die Bundesregierung auf den anhaltenden Strukturwandel in der Wirtschaft und den steigenden Fachkräftebedarf in vielen Branchen.


Neue Stelle testen, ohne zu kündigen

Die geplante Regelung ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für einen begrenzten Zeitraum bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber tätig zu werden und dort praktische Erfahrungen zu sammeln.

Vorgesehen sind:

  • Erprobungsphasen von bis zu vier Wochen,
  • in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen,
  • begleitet durch Beratung der Arbeitsagentur.

Ziel ist es, Beschäftigten den Wechsel in neue Branchen zu erleichtern und Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung zu unterstützen.



Strukturwandel als Hintergrund

Die Bundesregierung verweist auf die tiefgreifenden Veränderungen in vielen Wirtschaftszweigen. Während einige Branchen Arbeitsplätze abbauen, suchen andere händeringend nach qualifizierten Fachkräften.

Durch die Erprobungsphase sollen Arbeitnehmer frühzeitig prüfen können, ob eine neue Tätigkeit zu ihren Fähigkeiten passt und welche Qualifizierungen gegebenenfalls noch erforderlich sind.

Arbeitsagentur setzt stärker auf Digitalisierung

Parallel dazu soll die Kommunikation mit den Arbeitsagenturen modernisiert werden. Arbeitslose sollen künftig nicht mehr ständig an ihrem Wohnort erreichbar sein müssen, um postalische Mitteilungen entgegenzunehmen.

Geplant sind stattdessen:

  • digitale Kommunikation,
  • elektronische Vereinbarungen,
  • sowie Video-Termine mit den Behörden.

Die Bundesregierung verfolgt damit einen „Digital-first“-Ansatz, bei dem digitale Verfahren künftig zum Standard werden sollen.


Weniger Bürokratie für Unternehmen

Der Gesetzentwurf enthält außerdem Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen. Unter anderem sollen bestimmte Vorgaben im Arbeitsschutz angepasst werden.

So werden Schwellenwerte für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verändert. Dadurch könnten insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe von organisatorischem Aufwand entlastet werden.

Die geplanten Änderungen stoßen allerdings nicht überall auf Zustimmung. Gewerkschaften warnen vor möglichen Auswirkungen auf den betrieblichen Arbeitsschutz.



Teil eines größeren Entlastungspakets

Das Vorhaben ist Bestandteil eines umfassenderen Programms der Bundesregierung zum Bürokratieabbau. Nach Angaben des Arbeitsministeriums sollen die Maßnahmen Wirtschaft, Beschäftigte und Verwaltung um mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr entlasten.

Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Bedeutung für Transport und Logistik

Für die Transport- und Logistikbranche könnten die Änderungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel relevant werden.

Viele Unternehmen suchen seit Jahren Personal, unter anderem:

  • Berufskraftfahrer,
  • Lagerfachkräfte,
  • Disponenten,
  • und technische Spezialisten.

Eine erleichterte Erprobung neuer Tätigkeiten könnte Beschäftigten den Wechsel in solche Branchen erleichtern und Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten bei der Personalgewinnung eröffnen.

Gleichzeitig profitieren auch Logistikunternehmen von den geplanten Digitalisierungsmaßnahmen und dem allgemeinen Bürokratieabbau, da Verwaltungsprozesse künftig stärker elektronisch abgewickelt werden sollen.


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