Ex-Verkehrsminister Scheuer muss im Maut‑Fall vor Gericht

29.05.2026 12:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Andreas Scheuer, VR-Interview
243 Millionen Schaden: der Pkw-Maut‑Fall hat juristische Folgen
© Foto: VerkehrsRundschau/Marc-Steffen Unger

Das Landgericht Berlin hat Anklage gegen Ex‑Minister Scheuer im Maut‑Fall zugelassen. Es geht um den Vorwurf der Falschaussage im Untersuchungsausschuss.

Im Zusammenhang mit dem gescheiterten Projekt zur Pkw‑Maut muss sich der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vor Gericht verantworten. Das Landgericht Berlin hat eine Anklage wegen des Verdachts der Falschaussage vor dem Bundestag zugelassen.

Mitangeklagt ist der frühere Verkehrsstaatssekretär Gerhard Schulz.

Vorwurf: falsche Angaben im Untersuchungsausschuss

Die Staatsanwaltschaft wirft beiden vor, im Maut‑Untersuchungsausschuss des Bundestags bewusst falsche Angaben gemacht zu haben. Konkret geht es um ein Treffen mit möglichen Betreibern im November 2018.

Laut Anklage sollen Scheuer und Schulz angegeben haben, sich nicht an ein Angebot zu erinnern, die Verträge erst nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu unterzeichnen – obwohl ein solches Gespräch laut Ermittlern stattgefunden habe.

Beschuldigte weisen Vorwürfe zurück

Sowohl Scheuer als auch Schulz bestreiten die Vorwürfe. Die Verteidigung des ehemaligen Ministers hatte bereits im Zuge der Anklageerhebung erklärt, man trete den Anschuldigungen entschieden entgegen.

Wann der Prozess beginnt, ist noch offen. Der Termin wird derzeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgestimmt.

Hintergrund: Mautprojekt scheiterte vor Gericht

Die Pkw‑Maut war ein zentrales Vorhaben der damaligen Bundesregierung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte das Modell im Juni 2019 jedoch für rechtswidrig.

Kritik entzündete sich insbesondere daran, dass Betreiberverträge bereits abgeschlossen worden waren, bevor die endgültige gerichtliche Klärung vorlag.

Hoher Schaden für den Staat

Im Zuge des gescheiterten Projekts entstanden dem Bund erhebliche Kosten. Nach einem Schiedsverfahren musste der Staat rund 243 Millionen Euro Schadenersatz an die vorgesehenen Betreiber zahlen.

Politische und rechtliche Aufarbeitung dauert an

Die Zulassung der Anklage ist ein weiterer Schritt in der juristischen Aufarbeitung des Mautprojekts. Parallel dazu hatte sich bereits ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit den Vorgängen beschäftigt.

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