Es sei „noch keine Entscheidung über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung getroffen worden“, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Berlin auf Anfrage der „Deutschen Presse-Agentur“ mit. Weitere Angaben machte sie nicht. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Andreas Scheuer wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags angeklagt. Mitangeklagt ist der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz. Beide sollen bei ihrer Befragung in dem Ausschuss „bewusste Falschaussagen“ gemacht haben.
Scheuer tritt Vorwürfen entschiedenen entgegen
Der ehemalige CSU-Minister tritt dem Vorwurf „nachdrücklich entgegen“, sagte Scheuers Rechtsanwalt bei Anklageerhebung sagte. Auch der frühere Staatssekretär bestreitet den Vorwurf nach übereinstimmenden Angaben von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Zuständig für das Verfahren ist beim Berliner Landgericht die 38. Strafkammer. An deren Spitze fehlt derzeit laut Geschäftsverteilungsplan ein Vorsitzender Richter beziehungsweise eine Richterin. Dies soll sich nach den Angaben erst zum April ändern.
Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut
Die Pkw-Maut war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Ein Untersuchungsausschuss hatte sich danach mit möglichen Fehlern Scheuers befasst. Der Ausschuss hatte im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und diese im Sommer 2021 abgeschlossen. In der Kritik stand vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Scheuer hat im April 2024 sein Bundestagsmandat niedergelegt. Er hat inzwischen eine Beratungsfirma gegründet.