EU und Mercosur starten neue Freihandelszone

04.05.2026 14:32 Uhr | Lesezeit: 3 min
Feierten den Abschluss der Verhandlungen (v.l.): José Raúl Mulino (Panama), Rodrigo Paz (Bolivien), António Costa (EU), Ursula von der Leyen (EU), Santiago Peña (Paraguay), Javier Milei (Argentinien), Yamandu Orsi (Uruguay) und Mauro Vieira (Brasilien)
Wirtschaft erhofft sich Impulse durch EU‑Mercosur‑Abkommen (Symbolbild)
© Foto: Picture Alliance/Associated Press/Jorge Saenz

Das EU‑Mercosur‑Abkommen ist vorläufig in Kraft. Die neue Freihandelszone soll Zölle abbauen, Handel beleben und Chancen für Industrie und Verbraucher eröffnen.

Die Europäische Union und die südamerikanischen Mercosur‑Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay haben eine neue Freihandelszone geschaffen. Das entsprechende Abkommen trat am 1. Mai vorläufig in Kraft. Mit dem schrittweisen Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen soll der Austausch von Waren und Dienstleistungen deutlich ausgeweitet werden.

Für Deutschland werden vor allem langfristige Chancen für die Autoindustrie, den Maschinenbau und die Pharmabranche gesehen – auch wenn der Handel mit den Mercosur‑Ländern bislang nur rund ein Prozent des gesamten deutschen Außenhandels ausmacht.

Wirtschaft sieht großes Potenzial

Nach Einschätzung der Deutschen Industrie‑ und Handelskammer (DIHK) gewinnt der Handel mit Südamerika durch das Abkommen erheblich an Bedeutung. In einer Umfrage gaben 44 Prozent der international tätigen Unternehmen an, mittelfristig spürbare Auswirkungen zu erwarten. Das wertet die DIHK als klares Signal für zusätzlichen wirtschaftlichen Schub.

Abkommen nach jahrzehntelangen Verhandlungen

Dem Abkommen gingen mehr als 25 Jahre Verhandlungen voraus. Nach Angaben der EU‑Kommission entsteht mit dem EU‑Mercosur‑Deal ein Wirtschaftsraum mit rund 720 Millionen Menschen. Gleichzeitig sollen Zölle in Milliardenhöhe abgebaut werden.

Politisch gilt die Vereinbarung zudem als Gegengewicht zu protektionistischen Maßnahmen – insbesondere zur US‑Zollpolitik unter Präsident Donald Trump.

Vorläufige Anwendung wegen rechtlicher Prüfung

Das Abkommen wird zunächst nur vorläufig angewendet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Parlaments, den Vertragstext vor der endgültigen Ratifizierung vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens sowie der Zustimmung der Mitgliedstaaten kann das Abkommen vollständig in Kraft treten.

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