Zahl der Unternehmensinsolvenzen stark gestiegen

12.06.2026 10:28 Uhr | Lesezeit: 3 min
Insolvenz-Ordner
Im März 2026 wurden in Deutschland insgesamt 2308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert, ein deutlicher Zuwachs im Vergleich zum Vormonat
© Foto: h_lunke/ AdobeStock

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen, besonders betroffen ist der Transport- und Logistikbereich.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Das sind laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liege in vielen Fällen annähernd drei Monate davor, so die Statistiker in Wiesbaden.

Mehr Insolvenzen, Rückgang bei Forderungen

Insgesamt wurden im ersten Quartal 2026 laut dem Statistischen Bundesamt 6275 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Das waren 6,5 Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Die Forderungen der Gläubiger aus den im ersten Quartal 2026 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 9,3 Milliarden Euro. Im ersten Quartal 2025 hatten die Forderungen bei rund 19,9 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der Unternehmensinsolvenzen sei darauf zurückzuführen, dass „im ersten Quartal 2025 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im ersten Quartal 2026“.

Verkehr und Lagerei am meisten betroffen

Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im ersten Quartal 2026 insgesamt 17,7 Unternehmensinsolvenzen. Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 32,1 Fällen je 10.000 Unternehmen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 30,3 Fällen und das Baugewerbe mit 26,7 Insolvenzen. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.

Hintergrund zur Methodik

Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.


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