Anwendung des Elektromobilitätsgesetzes wird auf Elektro-Lkw erweitert

29.07.2026 13:11 Uhr | Lesezeit: 3 min
Die Batterie von Elektro-Lkw wird an der Ladestation geladen.
Künftig können Kommunen Bevorrechtigungen auch für Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw vorsehen
© Foto: Scharfsinn86/iStock/Getty Images Plus

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 29. Juli, den Entwurf zur Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) beschlossen.

Mit der Reform soll der Rechtsrahmen für die Förderung der Elektromobilität bis Ende 2035 verlängert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden, so die Bundesregierung. „Das Elektromobilitätsgesetz hat sich bewährt“, sagte Ulrich Lange, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr. „Mit der Novelle entwickeln wir dieses erfolgreiche Instrument konsequent weiter. Wir verlängern die bewährten Bevorrechtigungen, erleichtern das Laden im öffentlichen Raum und öffnen das Gesetz für Elektrobusse und schwere E-Lkw.“ Kommunen würden so mehr Handlungsspielraum erhalten. 

EmoG gilt nun auch für mittelschwere und schwere Elektro-Lkw

Seit 2015 ermöglicht das Elektromobilitätsgesetz den Städten und Gemeinden, elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr gezielt zu fördern. Erweitert wird nun unter anderem der Anwendungsbereich des Gesetzes. Künftig können Kommunen Bevorrechtigungen nicht nur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, sondern auch für Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw vorsehen. Damit trage man „der Entwicklung Rechnung, dass immer mehr Busunternehmen, kommunale Betriebe und Logistikunternehmen ihre Flotten auf klimafreundliche Antriebe umstellen“, so das Bundesverkehrsministerium (BMV).

Elektromobilitätsgesetz wird bis Ende 2035 verlängert

Wichtige Inhalte der Novelle:

  • Das Elektromobilitätsgesetz wird bis Ende 2035 verlängert.
  • Städte und Gemeinden können elektrisch betriebene Fahrzeuge weiterhin durch Parkbevorrechtigungen und Zufahrtsrechte fördern oder künftig auch auf Gebühren für Anwohnerparkausweise verzichten.
  • Der Anwendungsbereich wird auf Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw erweitert.
  • Das Parken an öffentlichen Ladepunkten während des Ladevorgangs wird dauerhaft gesetzlich geregelt; ein E-Kennzeichen ist hierfür künftig nicht mehr erforderlich.
  • Die Voraussetzungen für die Privilegierung von Plug-in-Hybridfahrzeugen werden an die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung angepasst.
  • Rechtliche Unklarheiten werden beseitigt und notwendige Folgeänderungen in weiteren Gesetzen umgesetzt.

Rahmenbedingungen für den Hochlauf der E-Mobilität schaffen

Die Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Damit sollen laut Bundesverkehrsministerium verlässliche Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität geschaffen und gleichzeitig die Möglichkeiten der Kommunen gestärkt werden, klimafreundliche Mobilität vor Ort zu fördern.


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