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Wieder Kontrollen im Logistikgewerbe

23.09.2019 13:36 Uhr
Wieder Kontrollen im Logistikgewerbe
Auch in den vergangenen Tagen fanden wieder Schwerpunktkontrollen des Zolls im Transport- und Logistikgewerbe statt
© Foto: Winfried Rothermel/dpa/picture-alliance

Kampf gegen Schwarzarbeit: Auch in den vergangenen Tagen war die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls wieder in verschieden Städten und Regionen im Einsatz.

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Koblenz. In zahlreichen Regionen und Städten Deutschlands hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls auch in den vergangenen Tagen wieder Schwerpunktkontrollen im Transport- und Logistikgewerbe unter anderem auf Einhaltung des Mindestlohngesetzes durchgeführt. In Koblenz, Mainz und Trier waren 90 Beschäftigte des Hauptzollamtes Koblenz im Einsatz, 290 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 191 verschiedenen Unternehmen wurden kontrolliert. Insgesamt wurden hier 35  verschiedene Vorfälle festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Bei rund der Hälfte der festgestellten Verdachtsfälle handelt es sich nach Angaben des Zolls um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Des Weiteren handelte es sich um den Verdacht der Scheinselbständigkeit, der Betragsvorenthaltung und des Leistungsmissbrauchs. „Die Zahl der festgestellten Verstöße hat sich gegenüber der letzten Schwerpunktprüfung in diesem Gewerbe kaum verändert“, sagte Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz. 

Kontrollen in Gießen, Kassel und Fulda

Bei den Kontrollen, die in Gießen, Kassel, Fulda und Bad Hersfeld sowie auf mehreren Autobahnen stattfanden, wurden die Beschäftigungsverhältnisse von insgesamt 373 Fahrern, die für 220 verschiedene Speditionen arbeiteten, überprüft. Dabei wurden Lkw und Kleintransporter für Kontrollen aus dem Verkehr gezogen, aber auch Beschäftigte direkt in den Unternehmen überprüft. „Wir haben es mittlerweile bei den Speditionen sehr oft mit ausländischen Unternehmen aus den osteuropäischen EU-Staaten zu tun, die als Subunternehmer für hiesige Firmen die Aufträge erledigen“, berichtet Michael Bender, Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen. 

Neben dem Mindestlohn überprüften die Zöllner auch die Einhaltung der Sozialversicherungspflichten sowie Hinweise auf Scheinselbständigkeit und illegale Ausländerbeschäftigung. In etlichen Betrieben folgen den Kontrollen im Nachhinein noch Überprüfungen von Geschäftsunterlagen, Fahrerkarten und Tachographen.

Wegen dem breiten Spektrum möglicher Vergehen, wurden die Schwarzarbeitsfahnder des Zolls von der Polizei, den Ausländerbehörden, und Kontrolleuren des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) unterstützt. Insgesamt waren mehr als 100 Beamte im Einsatz. Bei jedem zehnten Fahrer ergaben sich Hinweise auf Gesetzesverstöße. Darunter in zwölf Fällen Mindestlohnverstöße, zehn Fälle von illegaler Ausländerbeschäftigung und sieben Mal Verdacht auf Schwarzbeschäftigung.

In Kassel erwischten die Kontrolleure einen Fahrer, der bei einem litauischen Unternehmen beschäftigt war und für eine Berliner Firma im Auftrag der Deutschen Post unterwegs war. Bei ihm und acht weiteren Fahrern besteht der Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung und nicht genehmigte Arbeitnehmerüberlassung. Bei zwei weiteren ausländischen Fahrern entlarvten Spezialisten der Polizei gefälschte Personaldokumente, die genutzt wurden um eine Arbeitsaufnahme in Deutschland legal erscheinen zu lassen. Auch in Fulda gehen die Ermittler einer möglichen Arbeitnehmerüberlassung nach. In insgesamt 43 Fällen sind weitere Überprüfungen des Zolls notwendig. Auch die Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr hatten einiges zu beanstanden und leiteten eine Reihe von Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen verkehrs- und transportrechtlichen Vorschriften ein.

Kontrollen im Saarland

Das Hauptzollamt Saarbrücken kontrollierte im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz insgesamt 32 Unternehmen des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes und damit auch die dort angetroffenen Fahrer, Lagerarbeiter, Disponenten und Kommissionierer. An den Standorten Kaiserslautern, Landau und Saarbrücken waren 64 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Zehn Mal gab es den Verdacht eines Mindestlohnverstoßes, elf Mal ein mögliches Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Darüber hinaus bestand vereinzelt der Verdacht der Ausländerbeschäftigung, Scheinselbständigkeit und des Leistungsmissbrauchs. 

Die angetroffenen Personen wurden zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Dabei machten sie unter anderem Angaben zu Ihrem Arbeitgeber, der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Lohn und der täglichen beziehungsweise wöchentlichen Arbeitszeit. Im Rahmen dieser Auswertungen wird entschieden, ob sich eine Geschäftsunterlagenprüfung der jeweiligen Unternehmen anschließt. (sno)

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