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Weihnachten: Hochbetrieb bei Paketboten, Heil für bessere Arbeitsbedingungen

07.12.2023 08:17 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lieferung eines Paketes
Damit sich Paketboten nicht verschätzen und zu große Lasten tragen, sollen Pakete ab 10 Kilo künftig eine Kennzeichnung erhalten. Das sieht die geplante Reform des Postgesetzes vor (Symbolbild)
© Foto: Ronald Rampsch/ AdobeStock

Mit der Novelle des Postgesetzes sollen unter anderem schwere Pakete künftig gekennzeichnet werden. Der Minister stellte die Pläne bei einem Besuch eines DHL-Paketzentrums in Ludwigsfelde vor.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat Post- und Paketzustellern mitten in der Hochphase des Weihnachtgeschäfts zugesichert, bessere Arbeitsbedingungen in der Branche umsetzen zu wollen. Heil besuchte am Mittwoch, den 6. Dezember im brandenburgischen Ludwigsfelde eines der größten Paketzentren des Logistikkonzerns DHL in Deutschland. Dort werden täglich rund 650.000 Sendungen bearbeitet.

„Auch zur Weihnachtszeit darf man nicht romantisch sein, das ist ein hart umkämpfter Markt“, sagte Arbeitsminister Heil. Der gewachsene Wettbewerb in der Branche dürfe nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen und nicht zu schlechten Arbeits- und Lohnbedingungen führen.

Der Vorstandsvorsitzende der DHL Group, Tobias Meyer, sagte in Ludwigsfelde: „In den Paketzentren haben wir jetzt die Spitzenlasten.“ Es würden etwa 10.000 Mitarbeiter in Deutschland zusätzlich gewonnen für das Weihnachtgeschäft.

Mehr Geduld von Bürgern gefordert

Zu Beschwerden von Bürgern über zu lange Zustellzeiten und ausbleibende Pakete sagte der Minister: „Bei aller Ungeduld, ein bisschen mehr Gelassenheit und Verständnis für die Menschen, die in einer solchen Branche hart arbeiten, das kann man in einer solidarischen Gesellschaft auch erwarten.“

Zudem sei das Paketvolumen in den vergangenen vier Jahren um 70 Prozent gestiegen. „In Deutschland werden pro Jahr rund 4,5 Milliarden Pakete zugestellt“, sagte Heil. „Das machen keine Flugdrohnen, sondern Zustellerinnen und Zusteller, die hart arbeiten und in den fünften Stock auch schwere Pakete schleppen.“

Postgesetz-Novelle sieht Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete vor

Die Bundesregierung wolle für faire und gesunde Arbeitsbedingungen sorgen, sagte Heil und verwies auf seine angestrebte Reform des Postgesetzes. Danach sollen schwere Pakete ab zehn Kilo Gewicht künftig gekennzeichnet werden, damit sich Paketboten beim Ausladen nicht verschätzen und bei zu großer Last Rückenprobleme bekommen.

Bei Sendungen ab 20 Kilo Gewicht müsse klar sein, dass ein Paket nicht von einer Person alleine etwa in den fünften Stock geschleppt werden müsse, so Heil.

Verdi stellt ähnliche Forderungen

Die Gewerkschaft Verdi hatte sich für ähnliche Regeln starkgemacht und bekräftigte dies noch einmal anlässlich der am 6. und 7. Dezember stattfinden Arbeits- und Sozialministerkonferenz von Bund und Ländern. „Mit dem neuen Postgesetz hat die Politik eine historische Chance, eine nachhaltige Verbesserung des Gesundheitsschutzes zu erreichen. Das soll sie nicht verstreichen lassen“, so die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Die Gewerkschaft sieht es als positiv an, dass im Referentenentwurf für eine Novelle des Postgesetzes die Kennzeichnung von Paketsendungen über 10 Kilogramm vorgesehen ist. Allerdings, heißt es weiter, sollen Pakete, die schwerer sind als 20 Kilogramm, in der Ein-Personen-Zustellung bleiben können, wenn technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden.

„Da reicht dann eine Sackkarre, die heute schon das Problem nicht löst – und alles bleibt beim Alten“, kritisiert Kocsis. Stattdessen dürften Pakete über 20 Kilogramm künftig ausschließlich in der Zwei-Personen-Zustellung erlaubt sein, erklärt die stellvertretende Vorsitzende.

Lizenzverlust: Marktzugang besser regulieren

Neben diesen Maßnahmen in der Novelle will der Minister zudem den Marktzugang von Unternehmen, die Pakete ausbringen, besser regulieren. Bei mangelndem Arbeitsschutz etwa könne Firmen der Verlust ihrer Lizenz zum Paketaustragen drohen.

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