ERGO‑Kfz‑Experte Peter Schnitzler räumt mit beliebten Irrtümern auf.
Handy, High Heels, Heavy Metal – was am Steuer gilt
Essen, Kopfhörer, High Heels – erlaubt? Ein Experte erklärt, worauf Fahrer achten müssen.
ERGO‑Kfz‑Experte Peter Schnitzler räumt mit beliebten Irrtümern auf.
Essen & Trinken: Erlaubt – bis es gefährlich wird
Snacks und Getränke während der Fahrt sind nach deutschem Recht grundsätzlich erlaubt.
Doch Vorsicht: Wer dadurch abgelenkt ist, das Fahrzeug nicht mehr sicher führt oder einen Unfall verursacht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Gerichte betonen klar:
Fahrzeugbeherrschung hat immer Vorrang – auch wenn der Fahrende gerade in ein Brötchen beißt.
Besser: Pause machen und entspannt essen.
Handy & Smartwatch: Strenge Regeln für elektronische Geräte
Beim Smartphone gilt eine sehr klare Linie:
Geräte dürfen während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden.
Erlaubt ist nur:
- Bedienung über eine feste Halterung
- kurzer Blick aufs Display
- Nutzung per Sprachsteuerung
Dasselbe gilt für Smartwatches und Wearables.
Wer Nachrichten liest, tippt oder scrollt, verstößt gegen das Verbot – unabhängig davon, wie modern die Assistenzsysteme des Autos sind.
Auch bei Level‑2‑Assistenzsystemen bleibt Pflicht:
Hände ans Steuer, Augen auf die Straße.
Schuhe, Kostüm & Maske: Alles erlaubt – mit Ausnahmen
Es gibt kein Gesetz, das bestimmte Schuhe verbietet.
High Heels, Flip‑Flops oder sogar Fahren in Socken sind grundsätzlich erlaubt.
ABER:
Fährt jemand wegen des Schuhwerks unsicher oder verursacht einen Unfall, kann das als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden – inklusive Bußgeld und Problemen bei der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit.
Weitere Regeln:
- Kostüm, Perücke & Make‑up: erlaubt
- Vollmasken: verboten – das Gesicht muss erkennbar sein
Musik & Kopfhörer: Laut ja, aber nicht zu laut
Musik hören ist erlaubt – auch mit Kopfhörern oder Noise Cancelling.
Aber: Fahrer müssen Hupen, Martinshorn und andere Warnsignale weiterhin wahrnehmen können.
Typische Fehler:
- häufiges Liedwechseln
- Bedienen von Streaming‑Apps
- Ablenkung durch Entertainment‑Funktionen
Das kann als Pflichtverletzung gelten, selbst wenn kein Unfall passiert.
Wenn Ablenkung rechtliche Folgen hat
Verkehrsteilnehmer müssen ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen – technisch und fahrerisch.
Wird die Aufmerksamkeit durch:
- Essen,
- Handynutzung,
- laute Musik,
- Display‑Bedienung
offensichtlich beeinträchtigt, drohen Bußgelder schon ohne Unfall.
Kommt es zu einem Crash, prüfen Polizei und Versicherungen, ob Ablenkung unfallursächlich war.
Folgen können sein:
- Bußgelder
- Punkte
- Strafverfahren
- Kürzung von Versicherungsleistungen oder Regress