Handy, High Heels, Heavy Metal – was am Steuer gilt

16.03.2026 15:18 Uhr | Lesezeit: 3 min
Glücklicher reifer LKW-Fahrer, der seinen LKW an einem sonnigen Tag fährt,Vorderansicht des LKW-Fahrers, der in seinem LKW sitzt
Ablenkung am Steuer: Was verboten ist – und was nicht
© Foto: DjelicS/GettyImages

Essen, Kopfhörer, High Heels – erlaubt? Ein Experte erklärt, worauf Fahrer achten müssen.

Ob ein kurzer Blick aufs Handy, die Cola „to go“ oder Musik in voller Lautstärke – viele Verhaltensweisen sind im Straßenverkehr weit verbreitet. Doch was davon ist tatsächlich erlaubt, und wo drohen Bußgelder?
ERGO‑Kfz‑Experte Peter Schnitzler räumt mit beliebten Irrtümern auf.

Essen & Trinken: Erlaubt – bis es gefährlich wird

Snacks und Getränke während der Fahrt sind nach deutschem Recht grundsätzlich erlaubt.
Doch Vorsicht: Wer dadurch abgelenkt ist, das Fahrzeug nicht mehr sicher führt oder einen Unfall verursacht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Gerichte betonen klar:
Fahrzeugbeherrschung hat immer Vorrang – auch wenn der Fahrende gerade in ein Brötchen beißt.
Besser: Pause machen und entspannt essen.



Handy & Smartwatch: Strenge Regeln für elektronische Geräte

Beim Smartphone gilt eine sehr klare Linie:
Geräte dürfen während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden.

Erlaubt ist nur:

  • Bedienung über eine feste Halterung
  • kurzer Blick aufs Display
  • Nutzung per Sprachsteuerung

Dasselbe gilt für Smartwatches und Wearables.
Wer Nachrichten liest, tippt oder scrollt, verstößt gegen das Verbot – unabhängig davon, wie modern die Assistenzsysteme des Autos sind.

Auch bei Level‑2‑Assistenzsystemen bleibt Pflicht:
Hände ans Steuer, Augen auf die Straße.


Schuhe, Kostüm & Maske: Alles erlaubt – mit Ausnahmen

Es gibt kein Gesetz, das bestimmte Schuhe verbietet.
High Heels, Flip‑Flops oder sogar Fahren in Socken sind grundsätzlich erlaubt.

ABER:
Fährt jemand wegen des Schuhwerks unsicher oder verursacht einen Unfall, kann das als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden – inklusive Bußgeld und Problemen bei der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit.

Weitere Regeln:

  • Kostüm, Perücke & Make‑up: erlaubt
  • Vollmasken: verboten – das Gesicht muss erkennbar sein


Musik & Kopfhörer: Laut ja, aber nicht zu laut

Musik hören ist erlaubt – auch mit Kopfhörern oder Noise Cancelling.
Aber: Fahrer müssen Hupen, Martinshorn und andere Warnsignale weiterhin wahrnehmen können.

Typische Fehler:

  • häufiges Liedwechseln
  • Bedienen von Streaming‑Apps
  • Ablenkung durch Entertainment‑Funktionen

Das kann als Pflichtverletzung gelten, selbst wenn kein Unfall passiert.


Wenn Ablenkung rechtliche Folgen hat

Verkehrsteilnehmer müssen ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen – technisch und fahrerisch.
Wird die Aufmerksamkeit durch:

  • Essen,
  • Handynutzung,
  • laute Musik,
  • Display‑Bedienung

offensichtlich beeinträchtigt, drohen Bußgelder schon ohne Unfall.

Kommt es zu einem Crash, prüfen Polizei und Versicherungen, ob Ablenkung unfallursächlich war.
Folgen können sein:

  • Bußgelder
  • Punkte
  • Strafverfahren
  • Kürzung von Versicherungsleistungen oder Regress


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