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Postgesetz-Novelle: Bundeswirtschaftsministerium will Post bei Briefzustellung mehr Zeit geben

28.11.2023 08:07 Uhr | Lesezeit: 2 min
Deutsche Post DHL benennt sich in DHL Group um; DHL Logo
Die Post könnte bald mehr Zeit haben, Briefe zu versenden
© Foto: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Das Postgesetz wurde zuletzt Ende der 90er Jahre umgehend reformiert. Damals spielten E-Mails nur eine Nebenrolle. Nun ist es wieder soweit - das Wirtschaftsministerium hat einen Reformvorschlag vorgelegt. Dessen Folgen könnten die Verbraucher zu spüren bekommen.

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Bei der Beförderung von Briefen soll die Post nach einem Gesetzesvorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums mehr Zeit bekommen. Bisher muss sie mindestens 80 Prozent der Briefe am folgenden Werktag zustellen. Dies soll entfallen. Künftig soll sich die Vorgabe erst auf den dritten Werktag nach dem Einwurf beziehen - dann sollen 95 Prozent der Sendungen angekommen sein. Am vierten Werktag soll der Anteil der Briefe, die beim Empfänger sind, bei 99 Prozent liegen. Durch die Regeländerung hätte der Postkonzern DHL weniger Zeitdruck und könnte Kosten senken.

Mit dem Vorschlag trägt das Ministerium der Tatsache Rechnung, dass das Tempo der Briefbeförderung im Digitalzeitalter für viele Verbraucher eine untergeordnete Rolle spielt. Wichtig ist hingegen, dass die Schreiben überhaupt ankommen, etwa Rechnungen oder Schreiben von Behörden.

Als sogenannter Universaldienstleister, der überall in Deutschland Briefe zustellen muss, ist der Bonner Konzern verpflichtet, mindestens 12.000 Filialen zu haben, und zwar auch in größeren Dörfern. In den meisten Fällen erfüllen Kioske, Supermärkte und andere Einzelhändler diese Filialfunktion. So eine Präsenzpflicht soll es auch künftig geben. Allerdings kann die Post in bestimmten Fällen auch Automaten aufstellen und diese auf die Präsenzpflicht anrechnen. Hierfür ist sie auf die Zustimmung der Bundesnetzagentur angewiesen.

Der Bonner Behörde soll nach der Gesetzesnovelle, die im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein könnte, ein schärferes Schwert an die Hand gegeben werden, um ihrer Aufsichtsfunktion nachzukommen. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass die Netzagentur anders als bisher Zwangs- und Bußgelder gegen den Universaldienstleister verhängen darf.

Außerdem macht das Ministerium den Vorschlag, dass schwere Pakete gekennzeichnet werden müssen, damit Paketboten sich beim Ausladen nicht verschätzen und bei zu großer Last Rückenprobleme bekommen. Die Gewerkschaft Verdi hatte sich für eine ähnliche Regel starkgemacht.

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) begrüßt es, dass das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf zur lange erwarteten Postgesetz-Novelle vorgelegt hat. Denn das veraltete Postgesetz stamme aus einer Zeit, in der niemand gedacht hätte, dass der Paketbranche bald so rasant an Bedeutung dazugewinnen würde.

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