Mit einem umfangreichen Steuerpaket will die Bundesregierung die Investitionsbereitschaft deutscher Unternehmen stärken. Sie bezeichnet das Paket auch als "Wachstumsbooster". Der Bundestag hat laut dpa ein entsprechendes Gesetz beschlossen, das unter anderem gezielte steuerliche Anreize für den Erwerb von Maschinen und Elektrofahrzeugen vorsieht. Ziel ist es, die aktuell schwächelnde Wirtschaft zu stimulieren. Das Gesetzespaket könnte rückwirkend zum 1. Juli 2025 in Kraft treten – falls auch der Bundesrat zustimmt. Die Länder kommen dazu am 11. Juli zusammen.
Degressive Abschreibung für Maschinen soll Investitionen beschleunigen
Kernstück des Gesetzes ist die Einführung einer degressiven Abschreibungsmöglichkeit für Maschinen und technische Anlagen (degressive AfA). Unternehmen können ihre Investitionen in den Jahren 2025 bis 2027 mit bis zu 30 Prozent steuerlich geltend machen. Diese Regelung senkt den steuerpflichtigen Gewinn direkt im Anschaffungsjahr, wodurch finanzielle Spielräume für weitere Investitionen entstehen. Die Abschreibungssätze verringern sich in den Folgejahren schrittweise.
Ab dem Jahr 2028 – also nach Auslaufen der degressiven AfA – ist vorgesehen, die Körperschaftsteuer zu senken. Der derzeitige Satz von 15 Prozent soll bis 2032 auf 10 Prozent sinken.
Fördermaßnahmen auch für E-Nutzfahrzeuge
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes betrifft die steuerliche Begünstigung elektrisch betriebener Fahrzeuge für Firmen. Unternehmen, die in neue rein elektrische Fahrzeuge investieren – darunter E-Lkw und E-Busse –, können 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr abschreiben. Die Sätze werden über einen Zeitraum von sechs Jahren sukzessive reduziert. Damit sollen auch kleinere Betriebe, etwa im Handwerks- oder Logistiksektor, den Zugang zu emissionsfreier Fahrzeugtechnik erhalten.
Kritische Stimmen und offene Fragen
Finanzminister Lars Klingbeil betonte im Bundestag: „Das ist das, was diese Regierung sich vorgenommen hat: Die wirtschaftliche Stärke, das Wachstum, die Sicherung von Arbeitsplätzen nach ganz vorne zu stellen.“ Die Maßnahme ist Teil der Strategie der Bundesregierung, Deutschland vor einem dritten Jahr ohne Wirtschaftswachstum zu bewahren.
Allerdings gibt es Zweifel an der Wirksamkeit des Pakets. Laut Christian Douglas von der AfD werde von den geplanten Maßnahmen kein signifikanter Wachstumsimpuls ausgehen. Auch von Seiten der Grünen und der Linken wurde Kritik geäußert. So wies die Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck darauf hin, dass neue Abschreibungsregelungen keine Garantie für tatsächliche Investitionen darstellten. Christian Görke von der Linksfraktion äußerte ähnliche Bedenken.
Ein Problem ist laut dpa, dass Unternehmen überhaupt erst genügend Geld für den Kauf zur Hand haben müssten. Zudem hielten sich viele Unternehmen bei Investitionen zurück, auch wegen der derzeit unsicheren internationalen Lage und der Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump.
Unions-Fraktionsvize Mathias Middelberg hingegen sieht in der steuerlichen Entlastung einen wichtigen Impuls: Die Regelungen würden es Unternehmen ermöglichen, nach einer Investition schnell wieder liquide zu sein und erneut zu investieren. Das sei „genau der richtige Schritt, die deutsche Wirtschaft endlich wieder im dritten Jahr der Rezession in Fahrt zu bringen“, so Middelberg.
Kompromiss mit den Ländern: Bund übernimmt kommunale Verluste
Das Steuerpaket hat ein Volumen von etwa 48 Milliarden Euro, das sich auf Bund, Länder und Kommunen verteilt. Ursprünglich sollten die Länder und Kommunen einen erheblichen Teil der Mindereinnahmen tragen – rund 13,5 Milliarden Euro bei den Kommunen und 16,6 Milliarden Euro bei den Ländern. Dies führte zu Widerstand aus den Ländern, die eine Gegenfinanzierung forderten.
Als Kompromiss übernimmt der Bund die steuerbedingten Einnahmeausfälle der Kommunen vollständig – zunächst bis zum Jahr 2029. Dies erfolgt über eine Anpassung der Mehrwertsteuerverteilung. Darüber hinaus stellt der Bund zwischen 2026 und 2029 zusätzliche acht Milliarden Euro für Investitionen in Kitas, Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser bereit, um die Haushalte der Länder zu entlasten. Durch diese Zugeständnisse sehen Experten es als wahrscheinlich an, dass der Bundesrat dem Gesetz am 11. Juli zustimmt.