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Viele Transportunternehmen würden gegen Rückkehrpflicht verstoßen

24.02.2021 10:20 Uhr
Lkw-Fahrer, Lenkrad
Die Rückkehrpflicht, die ab dem 21. Februar 2022 gilt, besagt, dass die Fahrzeuge eines Transportunternehmens spätestens nach acht Wochen an den Firmensitz zurückkehren müssen
© Foto: wellphoto/Adobe-Stock

Die Lkw vieler osteuropäischer Transporteure kehren offenbar nur ein- oder zweimal pro Jahr in ihr Heimatland zurück. Das geht laut dem Branchenverband BGL aus einer Studie der EU-Kommission hervor.

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+++ Hinweis: Diese Meldung wurde korrigiert. In einer ersten Version wurde fälschlicherweise suggeriert, dass die Rückkehrpflicht für Lkw im Rahmen des ersten EU-Mobilitätspakets bereits in Kraft ist. Zudem steht die Rückkehrpflicht nicht im Zusammenhang mit den Lenk- und Ruhezeitenregelungen, wie irrtümlicherweise dargestellt. Auch die Überschrift wurde entsprechend angepasst. +++

Brüssel/Frankfurt am Main. Viele osteuropäische Transportunternehmen würden derzeit gegen die im Rahmen des ersten EU-Mobilitätspakets vorgesehene Rückkehrpflicht für Lkw verstoßen. Das kritisiert der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) und bezieht sich dabei auf eine Studie der EU-Kommission. Demnach würden die Lkw vieler osteuropäischer Unternehmen nur ein- oder zweimal im Jahr in das Niederlassungsland zurückkehren. Die Rückkehrpflicht, die ab dem 21. Februar 2022 gilt, besagt, dass die Fahrzeuge eines Transportunternehmens spätestens nach acht Wochen an den Firmensitz zurückkehren müssen.

 BGL: Unternehmen sollen sich in den Märkten ihrer wirtschaftlichen Betätigung niederlassen

„Innerhalb von acht Wochen vor der Rückkehr in das Niederlassungsland kann ein Lkw problemlos bis zu 22.000 Kilometer fahren und innerhalb eines Rundlaufs jedes Ziel in der EU bedienen. Wenn osteuropäische Unternehmen fast ausschließlich in Westeuropa tätig sind, ohne in ihre Herkunftsländer zurückzukehren, sollten sich diese in den Märkten ihrer wirtschaftlichen Betätigung niederlassen“, betonte BGL-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt.

Die Generaldeligierte der FNTR, Florence Berthelot, sagte dazu: „Die Rückkehr des Fahrzeugs steht im Zusammenhang mit den Bestimmungen der Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten und der Rückkehr des Fahrers. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Stärkung der Niederlassungskriterien in die richtige Richtung geht, was insbesondere zu besseren Arbeitsbedingungen für die Fahrer führt.“

Laut Erik Østergaard, Vorsitzender der NLA, bestätige die Studie eindeutig das Problem mit Briefkastenfirmen und zeigte, „dass wir ein massives Problem mit Nomadenleben vieler Fahrer haben“. Der Gesetzgeber dürfe das Erreichte nicht in Frage zu stellen, sondern müsse sich an die Kompromisse und signifikanten Ergebnisse zu halten, die mit dem Mobilitätspaket 1 erzielt wurden. (sn)

 

 

 

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KOMMENTARE


Christian Schober

25.02.2021 - 09:55 Uhr

Es wird so kommen, wie es bei breitangelegten internationalen Regelungen so oft ist: die tatsächliche Umsetzung wird von der Intensität der Kontrollen abhängen. Wird nicht ausreichend kontrolliert wird das Verhalten langfristig nicht angepasst werden. Dies bleibt nach Inkrafttreten des Mobilitätspakets eine Herausforderung.


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