Der beklagte Frachtführer war mit dem Transport einer Sendung von Weißrussland nach Deutschland beauftragt. In Weißrussland geriet der Fahrer in eine fingierte Polizeikontrolle. Die als Polizisten verkleideten Straftäter stoppten das Fahrzeug, überwältigten den Fahrer und entwendeten sowohl den LKW als auch die Ladung. Der Transportversicherer verlangte vom Frachtführer Schadensersatz. Sein Argument: Der Fahrer hätte sich den Ausweis der vermeintlichen Polizisten zeigen lassen müssen. Weil er das versäumt habe, sei der Schaden nicht unabwendbar, und er habe gemäß CMR dafür zu haften. Die Richter des Landgerichts Karlsruhe sahen das anders: Selbst wenn der Fahrer nach dem Dienstausweis gefragt hätte, wäre der Schaden dadurch nicht vermieden worden. Angesichts der Entschlossenheit und kriminellen Energie der Straftäter bestehe nicht der geringste Anhaltspunkt, dass sie sich von der Frage nach einem Ausweis von der weiteren Tat hätten abhalten lassen. Landgericht Karlsruhe Urteil vom 24. März 2006 Aktenzeichen: 15 O 196/04
Urteil der Woche: Raub nach fingierter Polizeikontrolle
Bei einem gewaltsamen Raub nach einer fingierten Polizeikontrolle haftet der Frachtführer nicht für den dadurch entstandenen Schaden