Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Lohnzahlung während einer Arbeitspause. Die Richter des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt am Main wiesen mit diesem Urteil die Klage eines Mitarbeiters gegen eine Sicherheitsfirma zurück. Der Arbeitnehmer hatte auf Vergütung für die jeweils 30 bis 45-minütigen Pausen geklagt. Ähnlich wie der bezahlte Urlaub müsse auch die Pause vergütet werden. Dabei musste er jedoch einräumen, dass die Firma zuvor niemals Pausenzeiten bezahlt hatte. Das Gericht stellte fest, dass es keinen automatischen Anspruch auf Vergütung für Arbeitsunterbrechungen gebe. Ein Anspruch entstehe nur dann, wenn bislang aufgrund „betrieblicher Übung“ gezahlt worden sei oder der Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Pausenbezahlung vorsehe. (dpa/kap) Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: 17 Sa 473/07
Urteil der Woche: Kein Lohn in der Pause
Arbeitnehmer haben keinen automatischen Anspruch auf die Vergütung von Arbeitspausen