-- Anzeige --

Urteil der Woche: Finanzamt darf "verbösern"

07.03.2007 09:13 Uhr

Ein Finanzamt darf einen nicht bestandskräftigen Änderungsbescheid nochmals abändern – auch zum Nachteil des Steuerzahlers

-- Anzeige --

Das Finanzamt hatte einen Einkommensteuerbescheid für den Kläger erlassen. Auf dessen Einspruch hatte es diesen Bescheid zunächst mit einem so genannten Abhilfebescheid teilweise aufgehoben. Einige Zeit später erließ das Finanzamt trotzdem einen für den Steuerzahler schlechteren Einkommensteuerbescheid. Diesen griff der Mann mit dem Argument an, dass das Finanzamt die im Abhilfebescheid getroffenen Steuerfestsetzungen nicht mehr zu seinem Nachteil habe ändern dürfen. Dieser Argumentation folgten die Richter des Bundesfinanzhofs nicht: Das Finanzamt habe mit seinem Änderungsbescheid das Recht zur Selbstkontrolle nicht verbraucht. Es dürfe den Änderungsbescheid erneut abändern – auch zum Nachteil des Steuerzahlers. Der Abhilfebescheid des Finanzamts sei nicht teilweise bestandskräftig geworden. Die Richter wiesen den Kläger darauf hin, dass er es in der Hand gehabt habe, den Erlass des "verbösernden" Bescheids zu verhindern: Er hätte seinen Einspruch zurücknehmen können. Damit wäre der zu seinen Gunsten rechtswidrige Ausgangsbescheid bestandskräftig geworden. BFH Urteil vom 6. September 2006 Aktenzeichen: XI R 51/05

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.