Ab 4. September 2000 müssen französische Straßen-Gütertransportunternehmen, die mit Fahrzeugen über 3,5 t Nutzlast arbeiten, über ein vom Staat festgelegtes Mindestkapital verfügen. Das entsprechende Gesetz greift einer für 2001 angekündigten EU-Direktive vor. Für das erste Fahrzeug verlangt Paris zirka 17.600 Mark, für jedes weitere knapp 10.000 Mark. Der Gewerbeverband FNTR schätzt die Zahl jener Unternehmen, die diese Auflagen nicht erfüllen können, auf etwa 10 Prozent. Dies sagte Stephane Levesque, der für internationale Fragen zuständig ist, in einem Gespräch mit der Verkehrs-Rundschau. Den betreffenden Unternehmen werde nichts anderes übrig bleiben als dicht zu machen. Andere wiederum, deren Rücklagen und Mindestmittel nicht mit den neuen Forderungen übereinstimmten, seien gezwungen, ihren Fahrzeugpark zu reduzieren, um die Auflagen erfüllen zu können. Und bei einer dritten Gruppe, die ihren Bestand aufstocken möchte, könnte sich dies infolge unzureichender Mittel als nicht machbar erweisen. Im Straßentransportgewerbe fürchte man, dass die zukünftige Regelung die Konzentration in dem Sektor beschleunigen werde, erklärte Levesque.
Unternehmen: Paris prescht bei finanzieller Mindestausstattung vor
Jedes zehnte Unternehmen kann die Auflagen voraussichtlich nicht erfüllen