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Union will Brückensanierungen beschleunigen

01.12.2022 08:55 Uhr | Lesezeit: 3 min
Rahmedebrücke A45
Das Beispiel der Talbrücke Rahmede: Sie macht bereits sein Monaten Ärger, die Sanierung kommt nicht voran, der Güterverkehr stagniert aufgrund langer Umfahrungszeiten
© Foto: picture alliance/dpa | Kay-Helge Hercher

Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion sieht vor, dass im Fall einer Baumaßnahme an einer Bundesfernstraße, für die ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben ist, das Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung verkürzt werden können.

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Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion sollen Sanierungen von Brücken an Bundesfernstraßen beschleunigt werden. Hierfür hat die Fraktion einen Entwurf für ein Fernstraßenbau-Beschleunigungsgesetz vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass im Fall einer Baumaßnahme an einer Bundesfernstraße, für die ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben ist, das Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung verkürzt werden können. Eine vergleichbare Regelung habe der Gesetzgeber bereits mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG) getroffen, heißt es in der Gesetzesvorlage.

Um was geht es im Gesetzesentwurf zur Sanierung von Brücken?

Konkret sollen nach den Vorstellungen der Union identische Ersatzbauten für beschädigte oder abgerissene Brücken als Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eingestuft werden, für die kein Planfeststellungsverfahren nötig ist. Ebenfalls von der Pflicht eines Planfeststellungsverfahren ausgenommen werden sollen Neubauten, die provisorische Übergangsbauten ersetzen. Dies soll auch für Ersatzbauten gelten, bei denen eine Kapazitätserweiterung durch die Freigabe der Standstreifen und einer gleichzeitigen Kapazitätsreduzierung des Mittelstreifens erfolgt.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Bundesverkehrsministerium in Ausnahmefällen Bauvorhaben an Brücken ganz oder teilweise von den Anforderungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ausnehmen kann. Im Fall einer Umweltverträglichkeitsprüfung soll die Frist zur Stellungnahme von zu beteiligenden Behörden einen Zeitraum von einem Monat nicht überschreiten dürfen.

Negativbeispiel Rahmede Talbrücke

Seit dem 2. Dezember 2021 ist die Rahmede Talbrücke an der A 45 gesperrt, die bundesweit wichtige Nord-Süd-Achse unterbrochen. Anwohner, Pendler, Beschäftigte und Unternehmen in der Sauerlandstadt und der angrenzenden Region klagen über erhebliche Beeinträchtigungen. Viele Tausend Fahrzeuge werden täglich auch durch die Stadt umgeleitet, es kommt zu massiven Staus und wirtschaftlichen Einbrüchen wegen Lieferproblemen und der Abwanderung von Arbeitskräften.

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