Weybridge. Das spanische Gericht in Getafe bei Madrid habe einen Paletten-Recycler zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt, weil er versucht hatte, Chep Equipment zu verkaufen, obwohl Chep ihn zuvor ausdrücklich informiert habe, dass blaue Paletten Eigentum des Poolbetreibers seien und weder erworben noch verkauft werden dürften. In Frankreich sei ein Mann zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil er 2500 Chep-Paletten gestohlen und verkauft habe. Außerdem müsse er Schadenersatz an Chep leisten. Gepoolte Paletten werden von ihren Eigentümern, also Pooling-Anbietern wie Chep, an Kunden zum Transport von Gütern vermietet. Mithilfe seines Logistiknetzwerkes sammelt der Poolbetreiber seine Paletten immer wieder ein, überprüft und repariert sie, falls nötig, bevor sie wieder zum Gebrauch an Kunden ausgegeben werden. Diese Paletten werden niemals verkauft, sondern ausschließlich vermietet, betont Chep. Die Paletten des Unternehmens sind blau gestrichen und tragen das Chep-Logo sowie dem Hinweis „Eigentum von CHEP“. „Die aktuellen Urteile bestätigen erneut, dass das Betreiben von Palettenpools mit Chep-Equipment durch fremde Anbieter rechtswidrig ist“, sagt Giuseppe Sanna, Senior Vice President, General Counsel, Chep Europe. (sv)
Unerlaubter Handel mit Chep-Paletten – Täter verurteilt
Den illegalen Handel mit Chep-Paletten hätten jüngst sowohl ein spanisches als auch ein französisches Gericht zugunsten von Chep geahndet, teilt der Poolbetreiber mit