Umwelthilfe mit Klimaklage gegen Bundesregierung erfolgreich

29.01.2026 17:32 Uhr
Nahaufnahme von einem Richterhammer als Symbolbild für ein Gerichtsurteil
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, wonach die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachbessern muss
© Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann

Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 nachschärfen. Das hat nun ein Gerichtsurteil bestätigt. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigt, das die 2023 von der Bundesregierung aufgelisteten Klimaschutzmaßnahmen als nicht ausreichend eingestuft hatte. Damit setzte sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einer Klage für mehr Klimaschutz durch.

Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2

Das OVG hatte entschieden, dass das im Oktober 2023 beschlossene Programm die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nicht vollständig erfülle. Insbesondere bei den Treibhausgasemissionen verbleibe eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Die Bundesregierung müsse darauf achten, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet seien, die Klimaschutzziele zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten. 

Umweltverbände können für mehr Klimaschutz klagen

Gegen dieses Urteil hatte die Bundesregierung Revision eingelegt, über die jetzt der 7. Senat unter Vorsitz des Bundesverwaltungsgerichtspräsidenten Andreas Korbmacher entschieden hat. Wie das OVG gingen auch die Bundesrichter davon aus, dass Umweltverbände einen Anspruch darauf haben, eine Ergänzung solcher Pläne einklagen zu können. 

"Wir haben in allen Punkten gewonnen und der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes hat der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige gegeben", sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesregierung müsse die Lücke in dem Programm wirksam schließen. Das Urteil sei auch bedeutsam für zukünftige Klimaschutzpläne. 

Neues Programm zum Klimaschutz Ende März

Die Bundesregierung will Ende März ein neues Programm zum Klimaschutz vorlegen. Man werde nach dem Klimaurteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht etwa das für unzureichend befundene Programm aus dem Jahr 2023 nachschärfen, sondern "alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm heilen durch das Programm 2026", kündigte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth in Berlin an. Noch hätten allerdings nicht alle Ministerien ausreichend geliefert.

"Wir sind noch nicht mit allen Maßnahmen so weit, dass wir die gesetzlichen Ziele erreichen und damit sind wir auch noch nicht auf dem Kurs, den uns das Bundesverwaltungsgericht jetzt vorgegeben hat", sagte Flasbarth. Er sei aber zuversichtlich, dass das bis März gelingen werde. Spätestens mit dem Urteil müsse allen Beteiligten klar sein, "beim Klimaschutz kann man keine Abstriche machen".

Verkehrsministerium in der Pflicht

Die klimapolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Lisa Badum, sagte der Deutschen Presse-Agentur, seit Jahrzehnten sträubten sich die Bundesverkehrsminister, die Emissionen in ihrem Sektor zu senken. "Damit ist jetzt Schluss." Als Konsequenz aus dem Urteil forderte sie wirksame neue Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels für 2030, darunter ein günstigeres Deutschlandticket, ein Tempolimit, eine Abgabe auf Privatjets und den Abbau von Subventionen wie dem Dienstwagenprivileg.


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