Berlin. Ab 2. April 2006 erhebt Toll Collect im Auftrag des Bundesamtes für Güterverkehr eine Stornierungsgebühr für manuelle Einbuchungen im Internet und am Mautstellen-Terminal in Höhe von drei Euro. Diese Gebühr gilt für Voll- und Teilstornierungen vor Beginn des Gültigkeitszeitraums des Einbuchungsbelegs und während des Gültigkeitszeitraums des Einbuchungsbelegs für eine nicht in Anspruch genommene Fahrstrecke. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums ist eine Stornierung bei Toll Collect nicht mehr möglich. Dann kommt bei Vorliegen der Stornierungs-Voraussetzungen nur noch ein Erstattungsverfahren beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in betracht. Die Gebühr hierfür beträgt 18 Euro. Generell kann eine Strecke immer dann storniert werden, wenn der zu erstattende Betrag beziehungsweise die Gutschrift größer als die erhobene Gebühr ist. Nach wie vor können Sofortstornierungen innerhalb einer Karenzzeit unentgeltlich erfolgen. Im Interneteinbuchungssystem haben die Nutzer für eine gebührenfreie Stornierung fünf Minuten Zeit, am Mautstellen-Terminal stehen 15 Minuten zur Verfügung. Danach gelten die üblichen Stornierungsvoraussetzungen für gebuchte Fahrten. Die Einführung einer Stornierungsgebühr folge einer Verpflichtung aus dem Autobahnmautgesetz. Bisher habe das Bundesamt für Güterverkehr auf die Stornierungsgebühr verzichtet, um den Nutzern Zeit und Gelegenheit zu geben, sich mit dem System ausreichend vertraut zu machen, so der Mautbetreiber Toll Collect in einer Erklärung. (sv/sb)
Toll Collect erhebt Stornierungsgebühren
Ab kommenden Sonntag kostet die Rückerstattung der LKW-Maut drei Euro Stornogebühr