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Tarifeinheitsgesetz: Schluss mit Klein-Klein der Gewerkschaften

15.10.2014 10:30 Uhr
Tarifeinheitsgesetz: Schluss mit Klein-Klein der Gewerkschaften
Wenn sie es wollen, bleiben die Züge stehen: Streikende Lokomotivführer in den Farben der GDL
© Foto: Picture Alliance/dpa/Sebastina Kahnert

Die Spartengewerkschaften GDL und Cockpit sorgen mit ihren Streik-Aktionen für Unmut. Ein Gesetz zur Tarifeinheit soll ihre Macht beschränken.

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Berlin. Angesichts erneuter Streiks der Lokführergewerkschaft GDL und der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) wächst die Erwartung an die Bundesregierung, das geplante Gesetz zur Tarifeinheit auf den Weg zu bringen. Das SPD-geführte Arbeitsministerium verweist allerdings auf die komplizierte Rechtsmaterie. Mit Blick auf angekündigte Klagen müsse das Gesetz zur Tarifeinheit „verfassungsfest“ sein.
Angesichts der Streikandrohungen kritisierte Lufthansa-Chef Carsten Spohr, dass es in Deutschland keine einschränkenden Regeln für Streiks im „wichtigen Industriesektor Transport/Logistik/Tourismus“ gebe.
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, eine neue gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit zu finden. Mit dem Gesetz wollen sie den Einfluss kleiner, aber durchsetzungsstarker Gewerkschaften begrenzen. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte angesichts der jüngsten Streiks von Piloten und Lokführern, es werde nicht mehr hingenommen, „dass einige Spartengewerkschaften für ihre Partikularinteressen vitale Funktionen unseres gesamten Landes lahmlegen“.

Mit dem Gesetz soll der Druck auf konkurrierende Gewerkschaften erhöht werden, zu kooperieren. Der Grundsatz der Tarifeinheit regelt, dass in Firmen im Normalfall nur ein Tarifvertrag gilt. Dieser Grundsatz musste 2010 aufgrund einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aufgegeben werden. Seitdem können in Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander bestehen.
Das geplante Gesetz zur Tarifeinheit könnte die Handlungsmöglichkeit der Gewerkschaften GDL und Cockpit einschränken. Deshalb hatte die GDL, die fünf Prozent  mehr Lohn und kürzere Arbeitszeiten fordert, den Vorschlag des Bahnvorstands vehement abgelehnt, die Tarifverhandlungen bis zur Verabschiedung des Gesetzes auszusetzen. Bis dahin sollten die Lokführer zwei Prozent mehr Geld erhalten. Die GDL (34.000 Mitglieder) konkurriert mit der viel größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG (210.000 Mitglieder) um die Vertretungsmacht bei der Belegschaft.


Widerstand gegen die Tarifeinheit
Grundsätzlich soll künftig gelten, dass die jeweils stärkere Gewerkschaft in Tarifverhandlungen das Sagen hat. Die entscheidende Frage ist aber, welche Organisationseinheit man betrachtet: einen Betrieb, ein Unternehmen im Konzern oder eine Berufsgruppe? Im Arbeitsministerium heißt es, es werde bei der Bahn immer Betriebe geben, in denen die GDL die Mehrheit habe. Gegner der Tarifeinheit verweisen auf das im Grundgesetz garantierte Recht auf Koalitionsfreiheit. Nach Artikel 9, Absatz 1 haben alle Deutschen das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. In Absatz 3 heißt es weiter: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet“.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Großgewerkschaften sind Fürsprecher der Tarifeinheit, weil sie durch Spartengewerkschaften ihre Schlagkraft bedroht sehen. Die GDL, aber auch Cockpit und etwa die Ärztegewerkschaft Marburger Bund haben bereits angekündigt, dass sie ein Tarifeinheitsgesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen wollen.  (jök)

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