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Spedition Leypold aus Suhl stellt Insolvenzantrag

04.10.2002 18:08 Uhr

Unternehmer gibt Banken die Schuld an der Krise

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Suhl. Die Suhler Spedition Leypold hat beim Amtsgericht Meiningen Insolvenzantrag gestellt. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte einen entsprechenden Bericht der Zeitung "Freies Wort". Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde die Erfurter Rechtsanwaltskanzlei Wutzke und Förster bestellt. Das Transportunternehmen mit mehreren Einzelgesellschaften beschäftigt rund 200 Mitarbeiter. Die Firma befördert europaweit Sammel- und Sondergüter, ist aber auch in den Geschäftsbereichen Kurier- und Expressdienst tätig. Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) sieht in der Insolvenz ein weiteres Beispiel für die schlechte Mittelstandspolitik der Bundesregierung. "Im vergangenen Jahr haben sich 400 Transportunternehmen im Freistaat vom Markt verabschiedet. 2002 wird diese Zahl bedeutend höher sein", sagte der LTV-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hoffmann in Erfurt. Die Bundesregierung lasse Speditionen im Vergleich mit Subventionen in anderen europäischen Ländern im Regen stehen. Der Chef der Leypold-Gruppe, Ingo Leypold, hatte in einem Gespräch mit MDR 1 Radio Thüringen dagegen den Banken die Schuld an der Krise des Unternehmens gegeben. Die Firma selbst sei gesund. Der 127 Jahre alte Traditionsbetrieb hatte im Jahr 2000 für Aufsehen gesorgt. Damals erließ das Landesverwaltungsamt auf Initiative der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen ein Ausbildungsverbot für zwei Firmen der Unternehmensgruppe. Die Spedition & Logistik Leypold GmbH und die Logistik International Leypold GmbH hatten gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz und Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes verstoßen. Dem Unternehmen wurde damals zur Last gelegt, rund 15 Lehrlinge zu ausbildungsfremden Arbeiten herangezogen zu haben und nicht für den Besuch der Berufsschule freizustellen. Die Jugendlichen setzten ihre Ausbildung in anderen Betrieben fort. Das Meininger Verwaltungsgericht hatte diesen Beschluss bestätigt und einen Widerspruch des Unternehmens gegen das Verbot zurückgewiesen. (vr/dpa)
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