Stuttgart/Reutlingen. Der wegen Bestechung zu fünf Jahren Haft verurteilte Spediteur Thomas Betz ist nach Verbüßung der Hälfte seiner Strafe ein freier Mann. Die Reststrafe von zweieinhalb Jahren sei zur Bewährung ausgesetzt worden, bestätigte ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Montag. Die Bewährungszeit betrage drei Jahre. Die Hälfte der Freiheitsstrafe hatte der Reutlinger Spediteur bereits in Untersuchungshaft abgesessen. Neben Bestechung lautete der Vorwurf auf Sozialversicherungsbetrug in Millionenhöhe. Haftstrafen werden den Angaben zufolge dann zur Bewährung ausgesetzt, wenn nicht damit zu rechnen ist, dass der Beschuldigte weitere Straftaten begeht. Außerdem spielten dabei besondere Umstände wie beispielsweise eine umfangreiche Schadenswiedergutmachung eine Rolle. Ein Sprecher der Unternehmensgruppe Willi Betz teilte mit: „Wir sind sehr erleichtert, dass das Verfahren zur Entscheidung über die Haftstrafe für Herrn Thomas Betz so ausgegangen ist, wie wir es erhofft haben.“ Der Reutlinger Spediteur war Mitte März auch zu einer Geldstrafe von 2,16 Millionen Euro verurteilt worden. Der Betrag sei mittlerweile bezahlt worden, sagte der Gerichtssprecher. (dpa/ak)
Spediteur Betz auf freiem Fuß - Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt

Der wegen Bestechung zu fünf Jahren Haft verurteilte Spediteur Thomas Betz ist nach Verbüßung der Hälfte seiner Strafe ein freier Mann