Eine lebhafte Diskussion ist um die Position der LSVA-Erfassungsgeräte im Fahrzeug entstanden. Diese müssen gemäß Bestimmung innen an der Frontscheibe befestigt werden – und zwar vertikal "knapp über der Ablage im Wischbereich". Zwecks Kontrolle dürfen die Außenanzeigen durch die Wischerblätter in Ruheposition nicht verdeckt werden. Horizontal muss es im Bereich zwischen Fahrzeugmitte und Lenksäule positioniert sein, und zwar dort, "wo es die Sicht des Fahrers am wenigsten stört". Mit dieser Positionierung des 16 x 16 cm messenden Gerätes entsteht nun in einem an sich schon gefährlichen Bereich ein zusätzlicher toter Winkel, wie einige Transporteure mit eigenen Versuchen herausgefunden haben. Bei der für die LSVA federführenden Oberzolldirektion (OZD) ist dieses Problem offensichtlich bekannt, denn es wurden bereits Präzisierungen zum Einbau herausgegeben, das Gerät möglichst tief einzubauen. Ob die Geräte sogar an der Decke der Kabine befestigt werden. wie schon gefordert worden ist, will man bei der OZD umgehend prüfen.
Schweiz: Streit um Einbau der LSVA-Geräte
Zusätzlicher toter Winkel durch vorgeschriebene Position des Geräts