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Schutzvorschriften für Staplerfahrer

27.05.2011 11:39 Uhr
Schutzvorschriften für Staplerfahrer
Einsatzart und Einsatzgebiet haben einen wichtigen Einfluss auf die Gesamtkörperschwingungen der Fahrer
© Foto: ddp

Betreiber von Flurförderzeugen müssen ihre Stapler-Fahrer vor Belastungen durch Schwingungen und Vibrationen schützen. Wie die EU-Richtlinie in der Praxis eingehalten werden kann

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Schon vor geraumer Zeit hat die Europäische Union die Richtlinie „Vibrationen" (2002/44/EG) beschlossen. Allerdings sind die Vorschriften und deren Konsequenzen vielen Flottenbetreibern noch immer nicht vertraut. Kernaussagen der Richtlinie: Der Arbeitgeber muss bewerten, welchen Schwingungen er seine Mitarbeiter aussetzt. Werden dabei Grenzwerte überschritten, gilt es für die Betreiber von Staplern, Maßnahmen einzuleiten. Bei Verstößen könnten Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger im Falle von Skelett- oder Muskelerkrankungen zu starken Vibrationen ausgesetzte Staplerfahrer unangenehme Fragen und Forderungen stellen.

Betreiber müssen handeln

Für die Fahrer von Staplern sind als Belastung nur die so genannten Ganzkörperschwingungen relevant. Die auftretenden Hand-Armschwingungen gefährden üblicherweise nicht die Gesundheit. Basis für die Grenzwerte bildet die Ganzkörperschwingungsbelastung bezogen auf einen Acht-Stunden-Arbeitstag. Ab dem Auslösewert für Schwingungen von 0,5 Metern pro Sekundequadrat müssen die Mitarbeiter über das Thema aufgeklärt werden, Maßnahmen zur Vermeidung eingeleitet werden und die Unternehmen arbeitsmedizinische Untersuchungen anbieten.

Während die EG-Richtlinie einen Expositionsgrenzwert von 1,15 Metern pro Sekundequadrat vorsieht, geht es in der deutschen Verordnung schon bei einem Grenzwert von 0,8 los. Jetzt wird die arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht und die Maßnahmen zur Schwingungsdämpfung müssen nicht nur eingeleitet sondern durchgeführt werden.

Diese Faktoren beeinflussen die Schwingungsintensität

  • Gewicht der Last
  • Bereifung (Dämpfung, Reifenart, Reifendurchmesser)
  • Fahrzeugkabine (elastische Aufhängung, Federweg)
  • Fahrersitz (Gewichtseinstellung, Dämpfung, Federweg, Anschlagen)
  • Fahrzeug (Fahrdynamik, Geschwindigkeit, Tragfähigkeit)
  • Fahrbahn (Belag, Unebenheiten, Schwellen)

 

Fazit: Unternehmer und Fahrer haben es in der Hand, etwas gegen eine zu hohe Schwingungsbelastung zu tun.

Schon kleine Fahrbahnunebenheiten, die zum Beispiel von einem PKW unbemerkt befahren werden, führen bedingt durch den konstruktiven Aufbau von Flurförderzeugen zu einer erheblichen Schwingungsbelastung. Das gilt übrigens nicht nur für den Fahrer, sondern genauso für Transportgut und Gerät.

Typische Knackpunkte im Fahrweg sind Rampen, Torein- und -ausfahrten, Fugen, Gullys oder Gleisanschlüsse. Unproblematisch sind dagegen in der Regel die Böden in der Produktion oder in Lägern. Im Outdoor-Einsatz auf mäßigen Asphalt- oder Betonböden seien die Schwingungswerte dagegen schon höher. Ganz entscheidend zur Schwingungsdämpfung sind also gute Bodenqualitäten. Gegebenenfalls heißt es, die neuralgischen Punkte sorgfältig nachbessern und Schlaglöcher nicht einfach nur mit Schotter auffüllen.

Die Belastung für den Fahrer kann sich, ausgehend von guter Fahrbahn mit Schrittgeschwindigkeit bis hin zu schlechter Fahrbahn mit maximaler Geschwindigkeit verdreifachen. Ein Tempolimit senkt neben der Schwingungsbelastung auch das Unfallrisiko.

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