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StVG und BSWAG werden reformiert

14.06.2024 13:37 Uhr | Lesezeit: 5 min
Volker Wissing spricht im Bundesrat
Bundesverkehrsminister äußert sich zufrieden mit Beschlüssen; Wissing im Bundesrat (Symbolfoto)
© Foto: Wolfgang Kumm/dpa/picture alliance

Bundesrat und Bundestag haben Anpassungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) beschlossen. Während der Verkehr flüssig, sicher und zugleich umweltfreundlich werden soll, ist für die Schiene der Weg frei, endlich modernisiert und saniert zu werden.

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Eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes und des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ist unter Dach und Fach. Der Bundesrat stimmte den Änderungen am Freitag, 14. Juni, nach einem Vermittlungsverfahren mit dem Bundestag zu. Der Bundestag hatte das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zuvor ebenfalls gebilligt.

Reform des Straßenverkehrsrechts beschlossen

Die Reform sieht vor, dass Städte und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen bekommen sollen. Künftig sollen generell neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden - die Sicherheit des Verkehrs darf dabei nicht beeinträchtigt werden.

Das Straßenverkehrsgesetz ist die Grundlage für das Verkehrsrecht. Seit langem fordern Verkehrs- und Umweltverbände eine Modernisierung - damit Kommunen vor Ort mehr entscheiden und umsetzen können. So sollen künftig leichter Busspuren und Radwege eingerichtet werden können - sowie Tempo-30-Regelungen etwa entlang viel befahrener Schulwege oder rund um Spielplätze. Die Straßenverkehrs-Ordnung muss noch geändert werden. 

Der Fahrradclub ADFC nannte die Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes essenziell, damit Städte und Dörfer ohne übertriebene bürokratische Hürden Radwege einrichten und Tempo 30 anordnen könnten. Das veraltete Straßenverkehrsgesetz sei in erster Linie auf den flüssigen Autoverkehr ausgelegt gewesen. "Es führte in der Praxis dazu, dass geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 außerhalb von Wohnquartieren oftmals nicht umgesetzt werden konnten."

Bundesverkehrsminister Volker Wissing sagte: „Wir haben nun eine Einigung, die den Interessen der Länder und des Bundes gerecht wird. Mit der Gesetzesänderung wollen wir das Straßenverkehrsgesetz den Bedürfnissen einer modernen Verkehrsplanung anpassen, indem neue Ziele aufgenommen werden. Wir vermeiden damit Bürokratie und erweitern die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen, ohne die Interessen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu vernachlässigen.“

Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket- und Expresslogistik (BPEX), freut sich über die Einführung des Verkehrszeichens „Ladezone“, das Kommunen nun beantragen können : „Lieferzonen sind derzeit unklar geregelt und werden oft fehlgenutzt. Das neue Verkehrszeichen ‚Ladezone‘ enthält nun ein absolutes Haltverbot analog zum Taxistand. Ausnahmen sollen lediglich für Be- und Entladevorgänge gelten. Der einzige Wermutstropfen ist, dass das Verkehrszeichen nicht ausschließlich die gewerbliche, sondern auch die private Nutzung zulässt. Trotzdem: Wir freuen uns auf die kommende klare Regelung! Zukunftsfähige Kommunen gewährleisten Mobilität und Versorgung – beides wird die Ladezone verbessern.“

Gesetzesreform zur Sanierung des Schienennetzes beschlossen

Auch zur milliardenschweren Sanierung des Schienennetzes ist eine Gesetzesreform beschlossen worden. Mit der Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes kann sich der Bund künftig direkt auch an Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen - und nicht nur an Bauprojekten. Volker Wissing sagte: "Nach langen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat endlich den Weg frei für das größte Sanierungs- und Modernisierungsprogramm der letzten Jahrzehnte freigemacht."

Das Gesetz ist wichtig für die milliardenteure Generalsanierung wichtiger Bahnstrecken. Bis zum Jahr 2030 will die Bahn 40 hoch belastete Strecken grundlegend sanieren, um wieder pünktlicher und zuverlässiger zu werden. Los geht es Mitte Juli auf der Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim, die dafür für ein knappes halbes Jahr gesperrt wird. Zwischen Bund und Ländern war es umstritten, wer einen Schienenersatzverkehr mit Bussen bezahlt. Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss sollen die Länder die Kosten für den Schienenersatzverkehr in Höhe von 50 Prozent tragen, der Bund 40 Prozent und die Bahn 10 Prozent. 

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagte im Bundesrat, der Schienenersatzverkehr bei den Generalsanierungen der Hochleistungskorridore koste etwa 1,5 Milliarden Euro. Dafür und für andere Aufgaben müssten aber die Regionalisierungsmittel erhöht werden - mit diesen Milliarden-Geldern des Bundes bestellen Länder und Verbünde Leistungen bei Verkehrsunternehmen. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) sagte, wenn die Länder keine zusätzlichen Mittel bekämen, müssten sie Verkehre abbestellen. Die Länder fordern seit langem eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel.

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