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Bewegung bei gestoppten Verkehrs-Neuregelungen

10.06.2024 13:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Verkehrssschild, Warnung Auffahrgefahr und Unfallgefahr im Straßenverkehr in der grünen Natur
Zum Schutz vor Auffahrunfällen sollen Lkw über 3,5 Tonnen Notbremsassistenten bei Geschwindigkeiten über 30 km/h nicht mehr abschalten dürfen
© Foto: Michael Bihlmayer/CHROMORANGE/picture alliance

Eigentlich sollten Kommunen mehr Spielräume bekommen, um den Verkehr vor Ort zu gestalten – auch zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern. Doch die Pläne platzten. Gelingt ein neuer Anlauf?

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Nach dem vorläufigen Scheitern von Gesetzesplänen für eine flexiblere Einrichtung etwa von Busspuren und Tempo-30-Zonen gibt es wieder Bewegung. Mit dem Gesetz soll sich am kommenden Mittwoch der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befassen, wie die Länderkammer am Freitag mitteilte. Die Bundesregierung habe das gemeinsame Gremium angerufen. Im November hatte der Bundesrat die vom Bundestag beschlossenen zustimmungsbedürftigen Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes überraschend durchfallen lassen. Daraufhin wurde auch eine darauf basierende Novelle der Straßenverkehrsordnung auf Eis gelegt.

Für den Verkehr und die Umwelt

Die vorerst gestoppten Gesetzespläne sahen vor, dass generell neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollen. Mehr Flexibilität soll es bei Bewohnerparkzonen, Busspuren oder Radwegen geben. Tempo 30 soll leichter anzuordnen sein, etwa auf Straßenabschnitten an Spielplätzen und Schulwegen sowie in Lücken zwischen zwei Tempo-30-Zonen. Zum Schutz vor Auffahrunfällen sollte ein Verbot für Lkw über 3,5 Tonnen kommen, Notbremsassistenten bei Geschwindigkeiten über 30 Kilometern pro Stunde abzuschalten. Eingeführt werden sollte auch ein einheitliches Verkehrszeichen für Ladezonen, um das Parken in zweiter Reihe einzudämmen.

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