NRW setzt Lkw-Sonntagsfahrverbot bis Ende September aus

26.08.2026 10:37 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw fährt über eine Brücke über den von Niedrigwasser betroffenen Rhein bei Bendorf
Die Lockerungen des Sonntagsfahrverbots sollen der Wirtschaft angesichts des Niedrigwassers helfen, Lieferketten aufrechtzuerhalten
© Foto: picture alliance/dpa/Thomas Frey

Wegen des Niedrigwassers am Rhein bleibt in Nordrhein-Westfalen das Sonntagsfahrverbot länger ausgesetzt, man folgt damit dem Beispiel anderer Bundesländer.

Das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen in NRW bleibt wegen des anhaltenden Niedrigwassers jetzt bis zum 30. September ausgesetzt und damit einen Monat länger als zunächst geplant. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Rheinischen Post“. Die Lockerungen des Sonntagsfahrverbots sollen der Wirtschaft helfen, Lieferketten aufrechtzuerhalten.

Logistikbranche begrüßt Verlängerung

Die Logistikbranche hat die Verlängerung in NRW begrüßt. Durch die Verlagerung auf die Straße habe man in den vergangenen Tagen einiges abfangen können, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen, Christoph Kösters, der „Rheinischen Post“ und betonte gleichzeitig: „Aber sie kann natürlich nicht die gesamten derzeit eingeschränkten Binnenschiffskapazitäten ausgleichen und ist deshalb natürlich wichtig, aber keine Lösung des gesamten Problems.“

Bisher keine zusätzlichen Staus

Gut sei zudem, dass bis auf Weiteres Gefahrgutcontainer länger als üblich in den Häfen zwischengelagert werden dürften, sagte Kösters der Zeitung. „Das hat etwas Druck aus dem System genommen. Die befürchteten zusätzlichen Staus auf den Autobahnen hat es nicht gegeben. Auch auf die Schiene ist einiges verlagert worden. Allerdings sind dort die zusätzlichen Kapazitäten ebenfalls limitiert.“

Regelungen in anderen Bundesländern

Wegen der eingeschränkten Transportmöglichkeiten auf dem Wasserweg haben fast alle Bundesländer das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen zunächst bis Ende August gelockert. In Rheinland-Pfalz und im Saarland läuft die Frist ebenfalls bis Ende September. Durch sehr niedrige Wasserstände auf deutschen Wasserstraßen ist die Binnenschifffahrt derzeit erheblich beeinträchtigt. 


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