München. Das „Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts“ ist heute in Kraft getreten. Danach gelten strengere Anforderungen an gewerbsmäßige Versicherungsvermittler und -berater, die künftig in der Regel eine Erlaubnis für die Berufsausübung benötigen. Voraussetzung für die Erlaubnis sind unter anderem eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine bestandene Sachkundeprüfung bei der IHK. Zudem ist der Eintrag in ein zentrales Online-Register erforderlich. Unter www.vermittlerregister.info sowie www.vermittlerregister.org können sich Kunden und Versicherungsunternehmen im Internet informieren, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Die Erlaubnis- und Registrierungspflicht besteht für seit dem 1. Januar 2007 tätige Versicherungsvermittler ab dem 22. Mai. Für bereits vor dem 1. Januar 2007 tätige Versicherungsvermittler gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009. (kap)
Neue Regeln für Versicherungsvermittlung
Strengere Vorschriften in Kraft getreten: Gesetzliche Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler