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Neue LKW mit Zusatzspiegeln Pflicht

26.01.2007 16:56 Uhr
spiegel400
Bessere Sicht für LKW-Fahrer

Neue Laster müssen seit heute mit Weitwinkelspiegeln ausgestattet sein: Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge weiter in der Diskussion

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Brüssel/Belgien. Seit heute müssen laut EG-Richtlinie 2003/97 alle neuen LKW zwischen 7,5 und 12 Tonnen (Klasse N2) sowie mit mehr als 12 Tonnen (Klasse N3) in den EU-Ländern mit Weitwinkelspiegeln der Klasse IV oder mit Nahbereichsspiegeln der Klasse V ausgestattet sein. Sie sollen durch eine Verringerung des toten Winkels zur Senkung von Unfällen beitragen. Mit der Richtlinie 2005/27 wurden diese Rechtsvorschriften auf Lastwagen von über 3,5 Tonnen ausgeweitet. Nachdem die Niederlande, Belgien und Dänemark auch die Spiegelnachrüstung für ältere Laster durch nationale Gesetze geregelt haben, schlug die EU-Kommission dies am 5. Oktober 2006 für die gesamte Union vor. Erfasst werden sollten ihrer Ansicht nach alle LKW, die nicht mehr als zehn Jahre vor dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie zugelassen wurden. Die EU-Verkehrsminister dagegen einigten sich auf ihrem Dezember-Rat auf LKW mit Zulassung nach dem 1. Januar 2000. Ein Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes müsste es in nationales Recht umgesetzt sein und spätestens nach weiteren zwei Jahren wäre es anzuwenden. Die Kommission wiederum dringt auf eine sofortige Anwendung nach der einjährigen Umsetzungsfrist. Nun muss das Europäische Parlament (EP) das Rechtsdossier behandeln. Sein Verkehrsausschuss begann die erste Lesung dazu am 24. Januar mit der Diskussion eines Arbeitsdokuments des zuständigen Berichterstatters Paolo Costa. Darin verweist der italienische Liberale auf eine EU-Analyse, wonach durch die bessere Rückspiegel-Sicht auf EU-Straßen bis 2020 etwa 1200 Menschenleben gerettet werden könnten. Sichteinschränkungen von LKW-Fahrern seien an schweren Unfällen schuld, weil sie andere Verkehrsteilnehmer im Nahbereich ihres Lasters nicht wahrnehmen. Dadurch kämen jedes Jahr etwa 400 Menschen ums Leben. Demgegenüber stünden die im Verhältnis dazu geringen Nachrüstungskosten zwischen 100 bis 150 Euro. Über die Notwendigkeit einer Nachrüstung sind sich Parlament und Rat generell einig. (dw)

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