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Neue Gewerkschaft soll Mindestlohn abwenden

10.10.2007 16:40 Uhr

Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste unterstützt Gründung einer eigenen Gewerkschaft für Konkurrenten der Deutschen Post

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Berlin. Im Streit um Mindestlöhne für Briefzusteller zeichnet sich nach Angaben der Deutsche-Post-Wettbewerber die Gründung einer eigenen Gewerkschaft in Konkurrenz zu Verdi ab. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste, Florian Gerster, sagte heute, es gebe empörte Arbeitnehmer, die sich nicht von Verdi vertreten fühlten. Es sei nicht auszuschließen, dass es „dieser Tage“ eine Gewerkschaftsgründung gebe, sagte der Interessensvertreter der wichtigsten Konkurrenten der Deutschen Post. Es sei aber offen, ob bereits bis Jahresende zwei miteinander konkurrierende Tarifverträge vorliegen. Die Gewerkschaftsgründung werde wohlwollend beobachtet, der Arbeitgeberverband sei aber daran nicht beteiligt, betonte der frühere Chef der Bundesagentur für Arbeit. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Post-Gewerkschaft übten scharfe Kritik. Es sei ein „bemerkenswerter Vorgang“, dass sich ein Arbeitgeber-Präsident zum Sprecher für Gewerkschaften mache, hieß es bei Verdi. Dies lasse Rückschlüsse auf die zu erwartende Qualität der künftigen Gewerkschaft zu. Verdi lehnt Verhandlungen mit dem neuen Arbeitgeberverband ab. Die Post-Gewerkschaft sprach von einer „urplötzlichen“ Gründung einer „Pseudogewerkschaft“. Arbeitgeber würden sich auf diese Art ihren eigenen Verhandlungspartner schaffen. Im Internet ist bereits ein Angebot einer „Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste e.V.“ mit Sitz in Köln zu finden. Gerster drohte erneut mit juristischen Schritten, sollte die vom Branchenprimus dominierten Arbeitgeberverband Postdienste mit Verdi ausgehandelte Lohn-Untergrenze von 8,00 bis 9,80 Euro pro Stunde für die gesamte Branche für verbindlich erklärt werden. Er setze aber zunächst weiter auf eine „politische Lösung“. Schon an diesem Freitag könnten im Bundesrat Ministerpräsidenten oder Landesminister fordern, die Kriterien des Tarifvertragsgesetzes zu beachten. Dies würde erhebliche Bindungswirkung haben. Aus Sicht der Post-Wettbewerber werden die Kriterien nicht erfüllt. Das Arbeitnehmerentsendegesetz sei völlig ungeeignet. Für nähere Angaben zu juristischen Schritten sei es derzeit aber zu früh. „Wir wollen verhindern, dass das Kind in den Brunnen fällt“, sagte Gerster. Eine von der Bundesregierung ins Gespräch gebrachte Erweiterung des „Mehrwertsteuerprivilegs“ der Deutschen Post auf die Wettbewerber bei flächendeckenden Universaldiensten lehnte Gerster ab. Die Themen Umsatzsteuer-Privileg und Mindestlohn bei Briefdienstleistungen könnten nicht miteinander verknüpft werden. Für sämtliche Angebote aller im Markt tätigen Unternehmen sollte die Umsatzsteuer von 19 Prozent fällig werden. Gerster warnte erneut vor dem Verlust von 50.000 Arbeitsplätzen bei den Post-Konkurrenten, wenn diese die vereinbarten Mindestlöhne zahlen müssten. Für die verbindliche Einführung eines Mindestlohns in einer Branche durch die Bundesregierung bedarf es einer vorherigen Vereinbarung von Arbeitgebern und Gewerkschaften über die Höhe, die für mindestens die Hälfte der Beschäftigten der Branche gelten muss. Arbeitsminister Franz Müntefering sieht dies durch die Vereinbarung des Arbeitgeberverbands Postdienste mit Verdi als gegeben an. Die privaten Briefdienstleister wie PIN Group und TNT Post bestreiten dies. Laut Gerster gilt der bisherige Tarifvertrag für etwa 119.000 Briefzusteller der Deutschen Post. Diese machten aber nicht die Hälfte der Beschäftigten der Branche aus. Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste vertrete 270.000 Beschäftigte, die im engeren und etwas weiteren Sinn betroffen seien. Gerster zählt dazu auch Kurierdienste, Taxifahrer, die gelegentlich Post befördern, oder bestimmte Einzelhändler. Auch gebe es kein öffentliches Interesse an einem Mindestlohn speziell für Briefträger zwischen 9,00 und 9,80 Euro. Damit sei ein weiteres Kriterium für eine Allgemeinverbindlichkeit nicht erfüllt. Gerster verwies darauf, dass der DGB einen allgemeinen Mindestlohn von 7,50 Euro fordere. Auch der neue Arbeitgeberverband könne sich einen Mindestlohn in einer Spanne von 6,00 bis 7,50 Euro vorstellen. (dpa/sb)

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