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Neue EU-Arbeitszeitrichtlinie für fahrendes Bahnpersonal

11.02.2005 17:04 Uhr

Tägliche Ruhezeiten von 12 aufeinanderfolgenden Stunden und höchstens 9 Stunden Fahrzeit je Tages- und 8 Stunden je Nachtschicht für Lokführer im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der Union

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Brüssel. Für Lokführer im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der Union sollen künftig eine tägliche Ruhezeit von 12 aufeinander folgenden Stunden, Arbeitspausen von 30 bis 45 Minuten sowie wöchentlich 24 „doppelte Ruhezeiten“ von 48 statt 24 Stunden gelten. Das sieht eine neue Arbeitszeitrichtlinie vor, die am Freitag von dem im vergangenen Jahr zurückgetretenen tschechischen Regierungschef und heutigen EU- Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimir Spidla, vorgelegt wurde. Nach der Regelung sind für das fahrende Personal außerdem höchstens 9 Stunden Fahrzeit je Tagesschicht und 8 Stunden je Nachtschicht vorgesehen. Die Richtlinie bekräftige formell eine im vergangenen Jahr zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf EU-Ebene getroffene EU-weite Vereinbarung über Ruhe-, Arbeits- und Fahrzeiten im Eisenbahnsektor, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Sie regele die spezifischen Anliegen des fahrenden Bahnpersonals, die aus der ursprünglichen Arbeitszeitrichtlinie von 1993 ausgeklammert gewesen seien. Diese habe eine tägliche Ruhezeit von nur 11 Stunden vorgesehen. (jk)

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