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Mobilitätspaket: EU-Kommission verklagt Niederlande

21.04.2023 10:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
EU-Mobilitätspaket: Das ändert sich im neuen Jahr
Die EU-Kommission klagt gegen die Niederlande
© Foto: NiroDesign/Getty Images/iStock

Außerdem sollen Polen und Bulgarien wegen nicht erfolgter Umsetzung von europäischen Mautvorschriften angeklagt werden.

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Die EU-Kommission hat beschlossen, die Niederlande wegen nicht umgesetzter Vorschriften aus dem Mobilitätspaket vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Dabei geht es um die neuen Regeln für die Entsendung von Lkw-Fahrern in andere Länder (Richtlinie EU 2020/1057), erklärt die Kommission in einer Mitteilung. Neben den Niederlanden will die Kommission auch Portugal deshalb verklagen.

Außerdem sollen Polen und Bulgarien wegen nicht erfolgter Umsetzung von europäischen Mautvorschriften angeklagt werden.


Die neuen Vorschriften zur Entsendung von Lkw-Fahrern hätten eigentlich am 2. Februar 2022 überall in der EU in Kraft treten sollen. Unter anderem müssen seitdem Lkw-Fahrer bei Fahrten ins Ausland den dort gültigen Mindestlohn erhalten. Um solche Fahrten ins Ausland zu kontrollieren, müssen die Fahrer nach dem Überfahren einer Grenze das Symbol des Landes in ihren Fahrtenschreiber ändern und das Symbol des Landes angeben, in dem sie jetzt fahren.



EU-Mobilitätspaket soll fairen Wettbewerb garantieren

Die Vorschriften aus der nicht umgesetzten Richtlinie seien wichtig, um „einen fairen Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsbeteiligten zu gewährleisten, indem illegale Beschäftigungs- und Geschäftspraktiken beseitigt werden. Die in der Richtlinie vorgesehenen strengen und harmonisierten Kontrollinstrumente und -maßnahmen sind für die wirksame Umsetzung und für die diskriminierungsfreie und einheitliche Durchsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr in der gesamten EU von entscheidender Bedeutung“, schreibt die EU-Kommission.

Die Niederlande und Portugal waren bereits zweimal, im März und September 2022, von der EU-Kommission dazu aufgefordert, die Umsetzung der neuen Regelungen nachzuholen. Die jetzt angekündigte Klage beim EuGH entspricht den Regeln des EU-Vertragsverletzungsverfahrens, nach zwei erfolglosen Mahnungen die betroffenen Länder vor dem EuGH anzuklagen. Den Niederlanden und Portugal drohen Strafzahlungen.

Das gilt auch für Polen und Bulgarien. Beide Länder hätten bislang neue EU-Vorschriften zur elektronischen Mauterfassung trotz mehrfacher Mahnungen immer noch nicht noch nicht umgesetzt, teil die EU-Kommission mit. Dabei geht es um die Vorschriften des sogenannten European Electronic Toll Service (EETS). Dadurch soll es Lkw möglich sein, mautpflichtige Straßen in Europa mit nur einem Vertrag und nur einem Bordgerät eines EETS-Anbieters zu nutzen. Die entsprechende EU-Richtlinie 2019/520 hätte im Oktober 2021 überall in der EU umgesetzt sein sollen.

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