In diesem Jahr reichte die Themenpalette von Alkoholgrenzen für Radfahrende über die Vollstreckung europäischer Bußgelder bis hin zu Drohnen im Luftraum und der Frage, wie moderne Unfallforschung aussehen muss. Die Arbeitskreise haben ihre Ergebnisse nun vorgelegt – und sie zeichnen ein klares Bild: Die Mobilität verändert sich, und das Recht muss Schritt halten.
EU Bußgelder: Mehr Klarheit, mehr Einheitlichkeit
Mit der neuen EU‑Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen entsteht ein zweites Instrument neben dem bisherigen Rahmenbeschluss. Für die Praxis bedeutet das: mehr Möglichkeiten, aber auch mehr Komplexität. Der Verkehrsgerichtstag fordert deshalb, dass das Bundesamt für Justiz als zentrale Vollstreckungsbehörde bestehen bleibt – und dass der Gesetzgeber eindeutig regelt, welches Instrument wann greift. Zudem müsse der Rechtsschutz gestärkt werden, wenn EU‑Staaten die Richtlinie nicht korrekt anwenden. Ein klarer Hinweis darauf, dass europäische Zusammenarbeit nur funktioniert, wenn sie rechtsstaatlich sauber bleibt.
Alkohol auf dem Rad: Ein neuer Grenzwert soll kommen
Die Unfallzahlen im Radverkehr steigen, und Kliniken berichten von immer mehr alkoholisierten Radfahrenden. Der VGT reagiert deutlich: Ein neuer Bußgeldtatbestand soll eingeführt werden – mit einem Grenzwert von 1,1 Promille. 250 Euro, ein Punkt, und bei Wiederholung eine MPU: Das ist die Linie, die der Arbeitskreis empfiehlt. Interessant ist auch der Blick nach vorn: Für schwere Pedelecs und Lastenräder könnte es künftig strengere Werte geben. Die Botschaft ist klar: Wer ein Fahrzeug führt, trägt Verantwortung – egal ob mit Motor oder Muskelkraft.
Ablenkung am Steuer: Handy Blitzer und höhere Bußgelder
Kaum ein Thema wird so unterschätzt wie Ablenkung. Die amtliche Statistik bildet das Problem kaum ab, weil viele Fälle schlicht nicht nachweisbar sind. Der Verkehrsgerichtstag fordert deshalb eine bundesweite Rechtsgrundlage für automatisierte Handy‑Blitzer, höhere Bußgelder und eine Präzisierung des § 23 StVO. Auch die Fahrzeughersteller werden in die Pflicht genommen: Infotainment‑Systeme sollen intuitiver werden, Warnsysteme früher ansprechen.
Unfalldaten: Mehr Tiefe, mehr Transparenz
Wer Verkehr sicherer machen will, braucht Daten – und zwar gute. Der VGT fordert deshalb, dass die Kategorie MAIS3+ („potenziell lebensbedrohlich verletzt“)in die amtliche Statistik aufgenommen wird. Zudem sollen Kliniken und Polizei Daten besser austauschen können, und Destatis soll seine Sonderauswertungen wieder vollständig veröffentlichen.
Schadensersatz: Nutzungsausfall auch für Fahrräder
Ein Thema, das viele betrifft: Was passiert, wenn das eigene Fahrzeug nach einem Unfall ausfällt? Der Verkehrsgerichtstag bestätigt das bestehende System – Mietwagen oder Nutzungsausfall – und erweitert es auf Fahrräder, Pedelecs und E‑Bikes. Zudem fordert er bessere Kommunikation zwischen Geschädigten, Versicherern und Werkstätten, um lange Ausfallzeiten zu vermeiden.
Gebrauchtteile: Nachhaltigkeit in der Werkstatt
Der Arbeitskreis V setzt ein klares Zeichen: Gebrauchtteile sollen häufiger eingesetzt werden, wenn sie technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. Das spart Ressourcen, schont die Umwelt und kann Reparaturen beschleunigen. Voraussetzung sind einheitliche Standards für Qualität und Herkunft sowie digitale Plattformen, die solche Teile zuverlässig bereitstellen.
Drohnen im Luftraum: Regeln für eine neue Mobilität
Mit der wachsenden Zahl von Drohnen wird der Luftraum komplexer. Der Verkehrsgerichtstag fordert deshalb die schnelle Umsetzung des europäischen U‑Space‑Konzepts, verpflichtende elektronische Erkennbarkeit und klarere Regeln für Behörden.
Fazit: Der Verkehrsgerichtstag 2026 zeigt, wie breit die Herausforderungen der modernen Mobilität geworden sind. Ob Radverkehr, Digitalisierung, EU‑Recht oder Luftfahrt – überall braucht es klare Regeln, bessere Daten und moderne Strukturen.