Zweibrücken. Nach einem Urteil des OLG Zweibrücken (Az.: 4 U 19/03) haftet bei Missbrauch einer Tankkreditkarte nicht zwangsläufig der Inhaber allein. Auch die Mineralölgesellschaft muss einen Teil des Schadens tragen, wenn der Missbrauch offenkundig war, befanden die Richter. In dem vom Oberlandesgericht entschiedenen Fall hatte eine Mineralölgesellschaft gegen einen Spediteur auf Zahlung von 75.0000 Euro geklagt. Ohne Wissen des Spediteurs hatte einer seiner Fahrer in Höhe diese Betrages für eigene Verwendung getankt. Der Spediteur machte geltend, dass der Missbrauch hätte auffallen müssen, da er sonst monatlich nicht mehr als 11.000 Liter Kraftstoff getankt habe. Die Zweibrücker Richter gaben beiden Parteien eine Mitschuld. Grundsätzlich habe die Mineralölgesellschaft zwar einen Anspruch. Das Personal an der Tankstelle hätte angesichts der immensen Dieselmengen aber misstrauisch werden müssen. Somit sprach das Gericht der Mineralölgesellschaft nur etwa 25.000 Euro zu. (vr/dpa/ako)
Mineralölgesellschaft haftet beim Tankkartenmissbrauch mit
OLG Zweibrücken: Ein Spediteur muss nicht zwangsläufig allein für die unbefugte Verwendung seiner Tankkreditkarte aufkommen