Seit Inkrafttreten des neuen Cannabis-Gesetzes im April 2024 ist die Zahl der registrierten Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis deutlich gesunken. Laut Angaben des Landeskriminalamts wurden im ersten Quartal 2024 noch 8.945 Verstöße erfasst – von April bis Dezember waren es nur noch 2.203. Trotz dieses Rückgangs berichten Polizei und Sicherheitsbehörden von einem erheblich gestiegenen Arbeitsaufwand.
THC-Grenzwert im Straßenverkehr sorgt für Unsicherheit

Weniger Cannabis-Delikte, aber mehr Aufwand für Polizei und Justiz – das neue Gesetz sorgt für widersprüchliche Entwicklungen.
Was ist aktuell erlaubt?
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause lagern und maximal 25 Gramm im öffentlichen Raum mitführen. Der Verkauf und die Weitergabe bleiben verboten. Zudem ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen pro Haushalt erlaubt. In sogenannten Anbauvereinigungen dürfen Mitglieder Cannabis gemeinschaftlich anbauen und in begrenztem Umfang untereinander weitergeben – maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat.
Konsumverbote gelten weiterhin in sensiblen Bereichen wie Schulen, Spielplätzen, Sportstätten und in deren direkter Umgebung.
Polizeiarbeit wird komplexer
Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte: „Aus polizeilicher Sicht erschwert die neue Gesetzeslage, gezielte Kontrollen durchzuführen.“ Früher galt bereits der Besitz von knapp 25 Gramm als Verdachtsmoment für Handel. Heute müssen Herkunft und Legalität des Cannabis aufwendig geprüft werden – bis hin zur Herkunft des Samens. Auch die Überwachung der Konsumverbotszonen stellt die Polizei vor neue Herausforderungen.
Zudem bestehen laut Ministerium Unsicherheiten bei der Beweissicherung, insbesondere beim Nachweis des THC-Gehalts – dem psychoaktiven Wirkstoff in Cannabis.
Polizeigewerkschaften schlagen Alarm
Ralf Kusterer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), kritisiert: „Es hindert uns daran, wie bisher die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Der illegale Drogen-Schwarzmarkt boomt.“ Auch Alexander Poitz von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnt vor einem Anstieg des Drogentourismus: Viele ausländische Besucher kämen in der Annahme, Cannabis sei in Deutschland vollständig legalisiert.
Ein weiteres Problem: Seit August 2024 gilt ein neuer THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum für Autofahrer. „Noch immer gibt es zum Beispiel keine geeigneten Messgeräte“, so Poitz.
Justizministerium sieht Strafverfolgung behindert
Justizministerin Marion Gentges (CDU) äußert sich deutlich: „Das Gesetz hat sich in der Praxis als massives Hindernis für die Strafverfolgung erwiesen.“ Ermittlungsinstrumente wie Telekommunikationsüberwachung oder Online-Durchsuchungen seien stark eingeschränkt. Die ursprünglichen Ziele – Bekämpfung des Schwarzmarkts und der organisierten Kriminalität – seien „klar verfehlt“ worden.
Forderungen nach Reform oder Rücknahme
Das Innenministerium spricht sich klar gegen das Gesetz aus und fordert dessen Rücknahme. Gentges hingegen plädiert für eine Überarbeitung, um den Ermittlungsbehörden wieder effektive Werkzeuge an die Hand zu geben.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert die vollständige Abschaffung des Gesetzes. Die GdP hingegen schlägt eine Reform vor: Statt Anbauvereinigungen solle es staatlich kontrollierte Modellregionen mit legalem Verkauf über Apotheken oder Fachgeschäfte geben – ein Konzept, das ursprünglich als zweite Säule geplant war.
Wie geht es weiter?
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD heißt es: „Im Herbst 2025 führen wir eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durch.“ Eine erste Überprüfung war bereits im ursprünglichen Gesetz vorgesehen.