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LKW-Maut: Großbritannien bittet zur Kasse

25.03.2014 11:27 Uhr
LKW-Maut: Großbritannien bittet zur Kasse
Ausländische Transportunternehmen sollen sich künftig an der Instandhaltung der britischen Straßen beteiligen
© Foto: Deutsche Post/DHL

Ab 1. April müssen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen Mautgebühr zahlen, um auf den britischen Straßen zu fahren.

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London. Großbritannien führt zum 1. April 2014 die neue, zeitabhängige Mautgebühr für LKW ab 12 Tonnen Gesamtgewicht ein. Darauf weist das britische Verkehrsministerium (Department for Transport) hin. Damit bittet der britische Fiskus zum ersten Mal auch ausländische LKW für die Nutzung des dortigen Straßennetzes zur Kasse.

Wie das Department for Transport mitteilt, richtet sich die Gebühr nach Fahrzeuggewicht und Anzahl der Achsen. Es gebe sieben Mautsätze, die den britischen KFZ-Steuer-Klassen entsprechen. Demnach beträgt die Gebühr pro Tag und LKW zwischen 1,70 und 10 Britische Pfund. Das entspricht rund 2 bis 12 Euro. In Großbritannien fahrende Unternehmen können sie pro Tag entrichten, oder im Voraus für eine Woche, einen Monat oder ein Jahr. Bei Vorauszahlung wird die Gebühr entsprechend günstiger.

Mautkonto online einrichten

Mautpflichtige können online mit einer Kunden- oder Kreditkarte sowie mit manchen Tankkarten bezahlen. Außerdem wird es nach Angaben des Department for Transport an einigen Fährterminals und Tankstellen eine geringe Anzahl an LKW-Mautstellen geben, an denen Barzahlung möglich ist. Das britische Verkehrsministerium empfiehlt, frühzeitig ein Mautkonto einzurichten, um die Zahlungen schnell erledigen zu können. Das sei bereits seit dem 17. März bereits möglich.

Das Department for Transport warnt davor, die Mautpflicht zu ignorieren. Die automatische Nummernschilderkennung, die Fährprotokolle und andere Prüfungen würden Fahrzeuge, die die Gebühr nicht vollständig gezahlt haben, beim Eintreffen in Großbritannien den Vollstreckungsbeamten melden. Dann müsse der Fahrer sofort vor Ort eine Geldbuße von 300 Pfund (rund 360 Euro) bezahlen, sonst wird das Fahrzeug beschlagnahmt. (ks)

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