Verkehr
Gefahrgut - Im Jahr 2006 sind insgesamt 185 Millionen Tonnen Gefahrgüter in Deutschland per Eisenbahn und Schiff befördert worden. Wie das Statistische Bundesamt (mitteilt, waren das 2,3 Prozent mehr als im Jahr 2005. Rund ein Fünftel der gesamten Gütermenge auf Wasser- und Schienenwegen bestanden 2006 aus Gefahrgütern. Die Beförderung von Gefahrgütern mit Eisenbahnen und Schiffen wuchs im Jahr 2006 langsamer als der Gesamtgüterverkehr dieser Verkehrsträger (+ 6,4%). Damit sank auch der Gefahrgutanteil gegenüber dem Vorjahr leicht (2005: 21,6%). Ursächlich hierfür waren vor allem die unterdurchschnittlichen Wachstumsraten der Güterabteilung "Erdöl, Mineralölerzeugnisse, Gase", die in hohem Maße durch Gefahrguttransporte geprägt ist. (sb)
Tempolimit - In den Gemeinden an der Bundesstraße 71 soll die nächtliche Lärmbelästigung mit einem
Tempolimit für
Lastwagen verringert werden. Zwischen Magdeburg und der niedersächsischen Grenze gilt künftig von 22.00 bis 6.00 Uhr für Schwertransporter in Ortschaften eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern, wie das Verkehrsministerium am Donnerstag in Magdeburg mitteilte. In den Orten an der Bundesstraße 71 sollen in den kommenden Wochen die entsprechenden Verkehrsschilder aufgestellt werden und damit die neue Regelung in Kraft treten. Eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es in Sachsen-Anhalt nach Ministeriumsangaben bisher nicht. (dpa)
Wirtschaft
Mindestlohn - Ein
Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde bringt nach Ansicht des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) vor allem Arbeitsplätze in der Dienstleistungsbranche in Gefahr. Der Anteil der abhängig Beschäftigten, die unter diesem Stundenlohn liegen, sei derzeit im Gastgewerbe, Einzelhandel und bei wirtschaftsnahen Dienstleistern besonders hoch. Dies teilte das Institut am Donnerstag in Halle unter Hinweis auf eine Analyse der Bruttostundenverdienste in großen Wirtschaftszweigen mit. Demnach betrug der Anteil der Geringverdiener mit weniger als 7,50 Euro im Gastgewerbe in Ostdeutschland 52 Prozent, im Westen 32 Prozent. (dpa)
Flughafen - Die Gegner das Ausbaus am Frankfurter Flughafen dürfen Umweltinformationen über dieses Projekt erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Die Fraport AG, Betreiber des Flughafens, hatte versucht, die Weitergabe der Daten zu verhindern. Sie stammen aus dem Genehmigungsverfahren für eine vierte Bahn zum Ausbau des Flughafens und werden in der Datenbank CADEC (Computer Aided
Decision) beim Land Hessen geführt. Die Leipziger Richter bestätigten ein
Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom März 2007. Damit dürfen neben Privatleuten auch Kommunen und Organisationen die Daten einsehen. (dpa)