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Kreise wollen Reutlinger Tanklast-Nachtfahrverbot nicht nachahmen

11.01.2005 15:15 Uhr

Im Landkreis Reutlingen gilt für Tanklaster, die wassergefährdende Substanzen transportieren, eine Sperre an den Albaufstiegen zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr morgens

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Stuttgart/Reutlingen. Die Landkreise in Baden- Württemberg wollen das Nachtfahrverbot für Tanklastzüge des Kreises Reutlingen nicht nachahmen. Von entsprechenden Vorhaben sei nichts bekannt, sagte eine Sprecherin des Landkreistages am Dienstag. Eine Sprecherin des Zollernalbkreises sagte, dafür gebe es keine Veranlassung. Auch in Göppingen und Heidenheim ist ein Fahrverbot bislang kein Thema. Der Reutlinger Landrat Edgar Wais hatte für Lastwagen mit Anhängern, die wassergefährdende Substanzen transportieren, eine Sperre an den Albaufstiegen in der Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr morgens durchgesetzt. Seit 1990 hatten sich dort vier schwere Unfälle mit Tanklastern ereignet. Dabei war das Grundwasser verseucht worden. Der Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes kritisierte das Fahrverbot als ungeeignet. Firmen legten Fahrten deshalb in die Nacht, weil die Straßen dann frei seien, sagte ein Sprecher. Dadurch passierten weniger Unfälle. Der Verband für Energiehandel Südwest- Mitte und Kooperationspartner von Reutlingen in dem Vorhaben bewertete die Lage anders. In der Nacht seien Fahrer übermüdet und die Sicht schlecht. Dies führe zu häufigeren Unfällen. (dpa)

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