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Kontrolle der Kabotage und Mautbefreiung bei LNG-Fahrzeugen

21.05.2021 14:34 Uhr
Mautbrücke A 4
Der Bundestag beschloss die Nutzung anonymisierter Lkw-Mautdaten für das Verkehrsmanagement (Symbolbild)
© Foto: Jürgen Lösel/ZB/picture-alliance

Der Bundestag hat einige Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschlossen, der BGL begrüßt diese neuen Bestimmungen.

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Berlin. Am späten Donnerstagabend, 20. Mai, hat der Bundestag wichtige Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschlossen. Unter anderem geht es um eine wirksame Kontrolle der Kabotage. Diese ist auf drei Kabotage-Transporte binnen sieben Tagen begrenzt, was allerdings schwer zu kontrollieren ist. Hier soll die datenschutzkonforme Nutzung der Lkw-Mautdaten (Kfz-Kennzeichen sowie Ort und Zeitpunkt des Grenzübertritts nach/aus Deutschland) die Aufenthaltsdauer in Deutschland bestimmen helfen, ohne dass personenbezogene Daten berührt werden.

Man fordere „gemeinsam mit weiteren Logistikverbänden seit langem die datenschutzkonforme Öffnung der Mautdaten“, sagte Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Die aktuelle Rechtsänderung gebe dem Bundesamt für Güterverkehr geeignete Instrumente zu einer effektiven Kontrolle der Kabotage-Bestimmungen an die Hand.

Nutzung anonymisierter Lkw-Mautdaten

Zudem beschloss der Bundestag die Nutzung anonymisierter Lkw-Mautdaten für das Verkehrsmanagement, insbesondere für das Lkw-Parkraummanagement entlang der Autobahnen. Dies kann bereits bei der Bedarfsplanung für Lkw-Parkplätze entlang des mautpflichtigen Streckennetzes beginnen und reicht bis hin zur Parkraumbewirtschaftung. Grundlage dieser Nutzungsmöglichkeiten ist die zukünftige Zurverfügungstellung aggregierter Lkw-Mautdaten. „Bundesweit fehlen aktuell 35.000 bis 40.000 Lkw-Parkplätze entlang der Autobahnen,“ sagte Engelhardt dazu. Vor diesem Hintergrund betrachte man die Einräumung dieser zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten als wichtige Maßnahme im Kampf gegen den seit Jahren grassierenden Parkplatzmangel.

Ein dritter Punkt betrifft die Unterbindung unzulässiger Lkw-Mautbefreiung bei LNG-Fahrzeugen. In den vergangenen Monaten war es laut BGL zunehmend zu Sichtungen von Lkw gekommen, denen nachträglich LNG-Zusatztanks eingebaut wurden, um in den Genuss der Mautbefreiung für Erdgasfahrzeuge zu kommen. Da diese Tanks jedoch so klein waren, dass in jedem Falle zumindest der Löwenanteil der Fahrtstrecken dieselbetrieben zurückgelegt wurde, entfiel die der Mautbefreiung zugrundeliegende Voraussetzung des CO2-reduzierten Fahrens. Dieser „Mautbefreiungserschleichung“ wird in Zukunft ein Riegel vorgeschoben, indem nur noch diejenigen gasbetriebenen Fahrzeuge von der Lkw-Maut befreit werden, die bereits ab Werk mit geeignetem Erdgasantrieb ausgestattet sind.

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KOMMENTARE


Robert Karl

22.05.2021 - 19:28 Uhr

Ich finde die Mautbefreiung für Gas Lkw eine Frechheit sie haben genauso 40t wie die anderen, wüsste jetzt nicht warum sie sich nicht an der Instandhaltung der Infrastruktur nicht beteiligen brauchen dafür wurde die Maut ja eigentlich mit eingeführt. Man kann Ihnen 1-2 Cent erlassen aber nicht komplett erlassen.


Maik Sprenger

26.05.2021 - 07:09 Uhr

Immerhin ist der CO2 Austritt fast Null bei LNG Lkw (wie es auch bei eben solchen Pkw und Bussen der Fall ist).Auch werden grosse LNG Kreuzfahrtschiffe gebaut....alles für die Erhaltung des Planeten. Eine Mautabgabe für alle Pkw wäre viel sinnvoller (wie es in den meisten europäischen Ländern der Fall ist). Ausserdem sollte es mehr europäische einheitliche Gesetzte und Busgeldkataloge geben damit diese "Diskriminerung" der Verkehrsteilnehmer ein Ende hat.


Dirk Martin

28.05.2021 - 08:40 Uhr

Guten Morgen Eine zusätzliche Pkw-Maut ist nicht notwendig und löst keines der Probleme im Straßenverkehr. Der Grund ist recht simpel, in Deutschland sind Steuern per Gesetz nicht zweckgebunden. Das bedeutet es steht der Regierung frei die Steuern aus dem Topf der Kfz-Steuer und Maut auf andere Töpfe zu verteilen. Wo kommen wohl die Millionen für die Autoindustrie und andere Großkonzerne her? Würde man die Steuer zweckgebunden nutzen, dann würde es rein vom Geld gesehen, keine Probleme wegen defekter Brücken, kaputter Straßen und fehlender Parkplätze geben. Die Mautbefreiung der Gas-Trucks endet am 31.12.2021, dass hat die EU kassiert und Andy Scheuer einen Riegel vor sein Geschenk an die Großen vorgeschoben. Jeder Unternehmer der mit Gas unterwegs ist hofft auf mehr Gewinn wegen der fehlenden Mautkosten. Das wird so sicher nicht passieren. Die Auftraggeber werden auf niedrigere Kosten für den Fuhrunternehmer niedrigere Transportkosten sprich niedrigere Frachtpreise einfordern. Also ist es ein Steuergeschenk für die Industrie und nicht für die Logistik Unternehmen und Spediteure. Eine echte Steuerreform wäre nötig, Steuern zweckgebunden machen und dann klappt es auch besser mit der Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Steuern müssen nicht gespart werden, Steuern müssen bezahlt werden!!


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