Berlin. Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgerichts- und des Arbeitsgerichtsgesetzes beschlossen. Mit der Neuregelung sollen nach Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums die Justiz entlastet und die Gerichtsverfahren im Interesse der Bürger beschleunigt werden. Ein Grund für die Änderung ist die Klagewelle im Zusammenhang mit der Anfang 2005 in Kraft getretenen Hartz-IV-Reform: Die große Zahl an Verfahren hat zu einer Überlastung der Sozialgerichte geführt. Dies soll nun durch eine Vielzahl von Maßnahmen behoben werden. So schafft der Gesetzentwurf eine erstinstanzliche Zuständigkeit für die Landessozialgerichte in Verfahren, in denen es überwiegend um übergeordnete Rechtsfragen und nicht um klärungsbedürftige Einzelfallfragen geht. Der Schwellenwert zur Berufung vor den Landessozialgerichten wird für Hartz-IV-Betroffene von 500 auf 750 Euro, für juristische Personen von 5000 auf 10.000 Euro angehoben. Darüber hinaus gelten künftig strengere "prozessrechtliche Mitwirkungspflichten der Parteien". Neu in Verfahren vor den Arbeitsgerichten wird es einen "Gerichtsstand des Arbeitsortes" geben. Das erleichtere vor allem Beschäftigten im Außendienst bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche. (dpa)
Kabinett für vereinfachte Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren
Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgerichts- und des Arbeitsgerichtsgesetzes vorgelegt: Verfahren vor Arbeits- und Sozialgerichten sollen vereinfacht werden