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Im Streit um Mautausweichverkehr setzt Beckstein auf Bundesgericht

08.03.2007 10:09 Uhr

Streit um eine Teilsperrung der B 25 für den Mautausweichverkehr: Bayerns Innenminister Beckstein dringt auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

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München/Dinkelsbühl. Im Streit um eine Teilsperrung der B 25 für den Mautausweichverkehr in der Region Dinkelsbühl setzt Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Dem Bundesgericht sollte die Frage, wie Bürger wirksam vor Mautweichverkehr geschützt werden können, möglichst rasch zur Klärung vorgelegt werden, sagte Beckstein am Mittwoch bei der Entgegennahme von Unterschriften protestierender Bürger in München. Das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) könne nicht das letzte Wort in der Sache sein. Ein denkbarer Weg wäre eine so genannte Sprungrevision des Verwaltungsgerichts Ansbach, das sich demnächst in einem Hauptsacheverfahren mit der Klage schwäbischer Unternehmer gegen ein Nachtfahrverbot auf der B 25 befassen muss. Bei einer Sprungrevision wäre direkt das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall befasst. Theoretisch könne das Gericht eine solche Sprungrevision per Urteil anordnen; andernfalls müsste eine solche Revision von einer der Parteien beantragt werden, erläuterte eine Ministeriumssprecherin. Der VGH hatte im Dezember 2006 in einem Eilverfahren den sofortigen Stopp des LKW-Nachtfahrverbots angeordnet. Nach Ansicht des Gerichts sind im Fall der Bundesstraße 25 die gesetzlichen Voraussetzungen für ein LKW-Nachtfahrtverbot nicht erfüllt. Weder die Abgasbelastung noch die Lärmbelästigung rechtfertigten eine solche behördliche Verfügung. Auch der Hinweis des Landkreises Ansbach und der Stadt Dinkelsbühl, die nachts über die Bundesstraße rollenden Transporter sorgten für eine erhöhte Abgasbelastung, sei zu keiner Zeit mit Messungen belegt worden. (dpa)

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